Hallo an alle,
habe eine Frage unzwar ob ich das Arbeitslosengeld 1 meiner Tochter ca.350 euro in meinem Antrag auf Harzt 4 angeben muss. bzw. fliest dies als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit ein oder nur das Einkommen meines Mannes(vollzeit).
Ich möchte nämlich einen antrag auf ergänzendes alg 2 beantragen bzw auf den Kinderzuschlag (1minderjähriges kind vorhanden). Ich selbst bekomme nun Rente aber habe bedenken das alles zusammen unter der Grenze liegt.
Ahso ich hatte im Rechner gesehen das wir ohne miteinberechnung des Alg1 meines sohnes (350 Euro), noch 280 Euro ergänzendes alg2 kriegen würden.
Danke für alle Antworten