Zusammenziehen (nur einer ALG II)

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage da ich mir nicht sicher bin ob ich den Behördenkram richtig verstehe.


    Die Situation ist folgende:


    Ich bin 20 Jahre alt und Schülerin, habe allerdings eine eigene Wohnung und bekomme ganz normal mein Wohngeld, etc. Meine Wohnung ist 40 m² groß und ich zahle mit NK 230€.


    Mein Freund ist 19 Jahre alt und arbeitet z. Z. auf 400€-Basis, sucht aber nach einem Halbtagsjob.


    Wir würden jetzt gerne zusammen als WG in eine 4-Zimmer-Whg ziehen. Die hat 73 m² und kostet insgesammt 553€. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:


    Grundmiete:367,00 €
    Heizkosten:91,00 €
    Nebenkosten:95,00 €


    Mein Freund will überhaupt nichts beantragen sondern bezahlt seine Hälfte ganz normal von seinem Gehalt. Ich müsste meine Hälfte allerdings von der Bagis, also ALG II, bezahlen lassen. Ist das so möglich?


    Wir sind nicht verlobt, verheiratet oder sonstwas, wir wollen einfach nur gerne als WG zusammenziehen weil das für uns beide von den Kosten her besser wäre. Ausserdem möchte(muss) ich aus meiner Whg sowieso gerne raus, weil sie (durch schlechte Isolierung, undichte Fenster, laute Nachbar und die Tatsache den Keller mit Leuten teile zun muss die ihren Müll dort lagern) mir einfach langsam zuviel wird. Ich nehme inzwischen schon Tablette und bin beim Therapeuten wegen des ganzen Stresses und der Geldsorgen.


    Vielen Dank für die Auskunft.

  • Hallo Faith,


    es gibt gleich mehrere Gründe dafür, dass die ARGE keine Mietkosten übernimmt:
    1. Du bist unter 25 und deine Eltern müssen für deinen Unterhalt sorgen.
    2. Du bist Schülerin und hast dadurch keinen Anspruch auf ALG II.
    3. Die Wohnung wäre ohnehin unangemessen, da sie für zwei Personen zu teuer ist, ob ihr nun eine BG oder eine WG bildet.


    Aber die Frage stellt sich ja nicht, da du wie gesagt keinen Anspruch hast.
    Versuch es doch mit Schüler-BaföG.


    LG, Jalale.

  • Das aber nicht ganz richtig, da ich momentan auch ALG II beziehe aufgrund schwerer Familienverhälnisse.
    Ich bin also sozusagen ein juristischer Sonderfall. Ich darf, obwohl ich unter 25 und Schülerin bin, alleine wohnen da die Unterbringung bei meinen Eltern nicht zumutbar wäre. Das Schülerbafög wird grundsätzlich abgelehnt da ich weder verheiratet bin noch war, oder ein Kind habe oder erwarte. Dadurch habe ich Anspruch auf ALG II das ich ja im Moment beziehe. Meine Frage war nur ob das Geld meines Freundes mit einbezogen wird, obwohl wir keine BG im klassischen Sinne sind (verlobt, verheiratet oder eingetragene Lebenspartner).


    Dankeschön

  • Hallo Faith,


    achso, das wusste ich nicht. Dann sieht die Sache natürlich anders aus.
    Ihr könnt als WG zusammen ziehen, dann steht ihr auch nicht füreinander ein. Das geht aber nur ein Jahr unkompliziert, denn ab da wird angenommen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, was bedeuten würde, dass ihr eine BG bildet. Ihr müsstet also ausschließen, dass das auf euch zutrifft, aber dann müsst ihr mit Kontrollen rechnen und ihr dürft kein gemeinsames Schlafzimmer haben usw.
    Würdet ihr eine BG bilden, würde das Einkommen deines Freundes bei dir anerechnet werden, was bei seinen 400,- im Moment kein Problem wäre.
    Dennoch besteht das Problem der unangemessenen Wohnung. Es ist zwar von Stadt zu Stadt verschieden, aber ich denke 553 € warm steht euch zu zweit nicht zu. Die ARGE wird sicher nicht komplett die Hälfte der Miete übernehmen.
    Du musst den Umzug ja sowieso genehmigen lassen, da werden sie dir auch sagen können wieviel die Wohnung für zwei Personen kosten darf.


    LG, Jalale

  • Schön jalale das sich inzwischen geklärt hat das Faith ALG II bezieht - stand aber im übrigen auch im Text!
    Alles andere ist soweit richtig und es freut mich wieder einmal zu lesen das meine Ausführungen hinsichtlich hier immer wieder gemachter falscher Infos, man könne unter 25 keine eigene Wohnung mit ALGII Bezug genehmigt bekommen, auch mal wieder bestätigt werden, es geht also doch!


    Falsch liebe Faith ist das dies ein juristischer Sonderfall ist, im Gegenteil das ist vom Gesetz her sogar vorgesehen, nur wird immer wieder falsch informiert und bedauerlicher Weise nehemen zu viele Jugendliche an das sie ohne zwingende Gründe diesbezüglich auch einen Anspruch anmelden können.


    Weiter ist richtig das bezüglich des Umzuges zuerst eine Anfrage beim Sachberarbeiter erfolgen muss und glaube mir Du wirst eine Absage erhalten! Der Grund ist ganz einfach: Die ARGE muss Einsparungen bewirken und es ist bekannt das viel zuviele Betroffene trotz dieser Absage dann anfangen zu tricksen!
    Weil hier in den verschiedenen Foren antürlich auch diesbezüglich falsche Antworten gegeben werden und dann wird einfach gemacht, den Mist dürfen wir hier im Forum dann wieder ausbaden und Lösungen suchen wie man dann doch eventuell der Sanktion oder Dauerkürzung entkommt!


    Deshalb argumentier erst mal bei Deinem Sachbearbeiter und pass auf das Dir das Wort Freund dabei nicht im Munde umgedreht wird! Das Ergebnis las Dir dann bitte schriftliche geben, denn ich unterstelle so manchem Sachbearbeiter Vorsatz bie dem was er fälschlich zum Besten gibt!



    Sollte dieses Gespräch mit einem positiven Ergebnis enden, spricht nichts gegen eine WG oder uach HG!


    Viel Erfolg

  • Im Übrigen stimmt es nicht, dass 73 qm für eine zweierWG zu groß seien. Wenn die beiden wirklich als WG zusammenziehen, würden theoretisch beiden für sich 45 qm zustehen. Da Küche und Bad auf beide Mitglieder anteilig aufgeteilt werden, könnte trotzdem jeder für sich noch ein oder zwei Zimmer mit Gesamtgröße von (je nach Küche und Bad) ca. 30-35 qm haben und die ARGE dürfte nicht mit zu groß argumentieren.


    Das heißt, wenn Faith die Genehmigung zum Umzug bekümmen WÜRDE, wäre die Wohnung für eine WG angemessen.


    Da die anteilige Miete der neuen Wohnung aber über der Miete ihrer bisherigen Wohnung liegt, müssten schon gravierende Gründe für einen Umzug vorliegen, ansonsten ist die ARGE nur dazu verpflichtet, die bisher gezahlte Miete weiterhin zu übernehmen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • also das bsg sagt, dass in wg jeder 45 qm haben darf, ergo wohnung nicht unangemessen


    auch ist kein indiz für bg, dass man gemeinsames schlafzimmer hat
    man muss auch keine kontrollen zulassen, da intimleben überhaupt keine rolle spielt


    zudem sagt die rechtsprechung, dass gerade bei jungen leuten, wie hier, eher nicht bg der regelfall ist