Hallo!
Ich (34) bin verheiratet und habe einen volljährigen Sohn (20), der noch bei uns in unserem Eigenheim wohnt. Unser Haus (ca. 120 qm) ist noch nicht abbezahlt.
Meine Frau bezieht seit November 2008 ALG1 in Höhe von 820,-- Euro pro Monat. Zusätzlich beziehe ich aus einer privaten BUZ eine monatl. Rente in Höhe von 517,-- Euro. Versicherungsnehmer ist meine Frau, versicherte Person bin ich. Momentan beziehe ich ALG 1 im Wege der Nahtlosigkeitsregelung in Höhe von 474,-- Euro, das ab April nach 12 Monaten endet.
Weitere Einzelheiten zu meiner Person:
- voll berufstätig von 1990 bis 2002
- arbeitsunfähig von 2002 bis 2003
- Aussteuerung durch die Krankenkasse
- Rente wegen voller Erwerbsminderung von Okt. 2003 bis März 2008 (auf Antrag mehrmals verlängert)
- 70 % schwerbehindert, Mz "G"
Eine Weitergewährung der gesetzlichen Rente wurde trotz Anraten und Atteste meiner behandelnden Ärzte im März 2008 erstmalig abgelehnt. Widerspruchsverfahren nach 8 Monaten ebenfalls abgelehnt. Klageverfahren wurde im Dezember ´08 durch den VDK eingeleitet. Ich bin noch immer arbeitsunfähig (unter 3 Stunden/Tag).
Laut Gesetz muss das Arbeitslosengeld solange bezahlt werden, bis über meinen Rentenantrag positiv entschieden wurde. Was aber, wenn eine Entscheidung selbst nach 12 Monaten Arbeitslosengeld noch immer nicht gefällt wurde?
Unsere monatliche Belastung incl. Haus und Nebenkosten liegt bei 1950 Euro. Wir haben keine Ersparnisse und ein 5 Jahre altes Fahrzeug. Wir haben noch nie ALG2 bzw. Hartz4 bezogen.
Momentan wissen wir nicht, wie wir die Kosten weiterhin decken sollen. Dispo ist am Limit. Bis zum Gerichtstermin können 1-2 Jahre vergehen.
Steht mir Hartz 4 trotz Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung der o.g. Einzelheiten zu?
Wären für ein paar Antworten und Tipps sehr dankbar!
Gruß
Marcel