Hallo ich habe eine spezielle frage und hoffe mir kann jemand helfen[/ ich bin verheiratet und habe drei kinder mein einer sohn ist jetzt 24 und hat im haus meiner tochter (23) eine mietwohnung bekommen. er hat keinen beruf und keine arbeit .... bis jetzt hat er bei uns gewohnt und wir haben unser gesamtes vermögen aufgebraucht ..... nur eine festanlage (15 Jahre) ist noch da an die wir nicht herankommen. nun muß mein sohn harz4 anmelden und ich hoffe das er auch was bekommt .... ihr braucht mir nicht zu sagen das er keine lust hatte was zu machen denn das weiß ich selber deshalb und aus platzgründen haben wir ihm eine eigene wohnung gegeben ... irgendwann muß jeder ja mal klarkommen.... wir wohnen im einfamilienhaus meiner tochter mit ihr zusammen
nun meine frage bin ich immer noch zuständig und muß ich als mutter immer noch für ihn zahlen obwohl wir bereits schulden machen mußten oder muß meine tochter der die wohnung ja gehört ihn unterstützen????? sie ist selbst alleinerziehend mit einem baby
ich hasse es wenn junge gesunde menschen auf kosten anderer leben aber mir bleibt keine wahl ...........also wenn mir jemand nen rat geben kann wäre ich dankbar tschüß anne
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die frage ist, was du und dein mann an einnahmen habt
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Moment mal.... Ihr wohnt in einem einem Einfamilienhaus bei Eurer Tochter mit Ihr in diesem Haus zusammen? Wo hat denn dann Dein Sohn die Wohnung, wenn Er eine Wohnung bei Tochter bezogen hat? Einfamilienhaus sagt doch schon der Name eine Familie, da hat man doch keine andere Wohnung im Haus....
Stehe wahrscheinlich gerade auf den Schlauch
Leider Gottes ist es so, dass Sie sich erst an Euch wenden werden.... An Deine Tochter werden Sie nicht treten....
Lieben Gruß, Sabine
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Hallo,
soweit ich weiß sind Eltern für Ihre Kinder bis zum 25 Lebensjahr unterhaltspflichtig, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Der Unterhaltssatz richtet sich nach festen Sätzen. Wie viel kann ich leider nicht sagen, denke aber dass sich das leicht herausfinden lässt. Falls euer gemeinsames Einkommen nicht ausreicht und euch euer Kind auf Unterhalt verklagt, dann müsstet Ihr theoretisch ein weiteres Arbeitsverhältnis aufnehmen, wobei es ja nur noch maximal 12 Monate sein dürften.Luzie 40
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Zunächst mal denke ich habt ihr ein Mehrfamilienhaus denn deine Tochter mit Mann und Kind bewohnt sicherlich eine Wohnung und eine du und eine dein Sohn.Wenn nun dein Sohn wie du schreibst eine Mietwohnung hat wäre meine Frage wovon bezahlt er die Miete?Bei Bezug von ALG2 ist es so das du bis 25 für deinen Sohn Unterhaltspflichtig bist.Da er nun eine eigene Wohnung hat wird das Amt sicherlich wissen wollen wie lange er diese schon besitzt und von was er bisher gelebt hat.Deine Tochter ist nicht für ihren Bruder verantwortlich.An deiner Stelle nimm es mir bitte nicht übel hätte ich ihn schon längst an die frische Luft gesetzt denn er ist ein Schmarotzer der auf deine Kosten die ganzen Jahre gut gelebt hat und wenn du ihn ständig weiter unterstützt wird er nie lernen für seine Sachen gerade zu stehn.Denn eins solltest du schon wissen sofern er ALG2 bekommt hat er auch einige Verpflichtungen wie z.B. Arbeit zu suchen sonst gibt es ganz schnell Sperren.
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HAllo,
@ kitty die Verwirrung ist schon gross genug wenn man aus einem Einfamilienhaus ein Mehrfamilienhaus macht oder umgekehrt, aber abgesehen davon ist die Tochter Alleinerziehend!Anne 54 : Du schreibst Ihr habt ihm eine Wohnung gegeben im Eigentum der Tochter - das ist Schwachsinn!
Wenn es das Eigentum der Tochter ist hat diese darüber zu entscheiden was damit passiert oder verfügt Ihr letztlich über das Haus?
Wenn es so ist wie Du es ausgedrückt hast ist die Tochter die Eigentümerin, wenn der Sohn dort eine eigene Wohnung hat, muss man sich fragen wer zahlt diese!?
Vermutlich Ihr! Was ja irgendwie erklärt das Ihr ihm die Wohnung gegeben habt! Ihr finanziert ihm sozusagen die Unterkunft.
Ich gehe davon aus das Ihr eurer Tochter gegenüber aber Miete zahlt, denn Du schreibst das Ihr bei eurer Tochter untergekommen seit, zunächts mit dem Sohn in einer Haushaltsgemeinschaft mit eurer Tochter und jetzt nur noch in einer Haushaltsgemeinschaft und einem Mitverhältnis welches Ihr für den Sohn wohl zu leisten scheint!
Ihr erhaltet keine LeistungenBildet aber dennoch mit eurem im Grunde auswärtig untergebrachten Sohn eine BG, eure Tochter bildet ebenfalls eine BG mit dem Enkelkind!
Sie kann auch jederzeit in Ihrem Eigentum dem Bruder eine Wohnung vermieten! Nur Ihr seit verpflichtet euren Sohn solange zu finanzieren bis er eine Abgeschlossene Ausbildung oder das 25.Lebensjahr erreicht hat.
Mir stellt sich nur eine Frage: war das Haus vorher in eurem Besitz oder hat eure Tochter dieses eigenständig erworben?
Wenn der Verdacht besteht das Ihr euer Vermögen nur an eure Tochter verschoben habt, um auf diese Weise dem Leistungsanspruch eures Sohnes zu entgehen könnte es Probleme geben, die Wohnräumliche Trennun gfinde ich allerdings trotzdem sehr gut gelöst, denn in der BG oder HG würde das Eigentum der Tochter keinerlei Berücksichtigung für den möglichen Leistungsbezug des Bruders bedeuten wenn sie ausdrücklich ein gegenseitiges Einvernehmen ausschliesst.
Nicht nur zwischen in Beziehung liegenden Personen sondern auch zwischen Geschwistern könnte die ARGE eine gegenseitiges Einvernehmen unterstellen, das muss eure Tochter ausschleißen und wäre durch Mietlesitungen von Euch untermauerbar sein. hier ein Link dazu: www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/ §7 nachlesen!
Kurze Anmerkung: Wenn Ihr auszieht, weil velleicht die Wohnung mit der Tochter für euch zu klein ist, ist nicht euer Sohn ausgezogen sondern die Eltern , dies ist lt. Gesetzt nicht untersagt, ihr seit zunächst nur weiter zum Unterhalt verpflichtet sofern es euch möglich ist! auf diese Weise habt Ihr euch dann ziemlich geschickt aus der Verantwortung gestohlen!
Ein Mietvertrag mit der Tochter ist aber für Euch und für die Wohnung des Sohnes unbedingt von Notwendigkeit!
Gruss
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also ich habe etwas verwirrung in die ganze sache eingebracht dafür muß ich mich entschuldigen ..... also ich fange am besten mal ganz vorn an
wir haben ein großes mietshaus und ein großes einfamilienhaus indem wir alle gewohnt haben
vor 7 jahren hatte mein mann einen herzanfall und bekam einen schrittmacher danach haben wir beschlossen alles was wir haben unserer tochter zu vermachen weil sie immer fleißig ist und alles zusammenhält .... wir haben nur ein lebenslanges wohnrecht
nun hat meine tochter ihrem bruder eine einraumwohnung in dem mietshaus gegeben und sie bekommt ja keine miete von ihm weil er ja nichts hat...... wir versorgen ihn ja auch weiterhin dafür sind wir eltern aber da mein mann nicht mehr arbeiten kann fällt uns das auch nicht leicht ich habe einen halbtagsjob da auch meine tochter wenigstens halbtags arbeiten möchte und so gibt jeder seinen beitrag ------------ ausser mein sohn
nun sind ja die 10 jahre noch nicht um und wir haben die befürchtung das wir dann einiges verkaufen müßten um ihn zu unterstützen
mein mann hat tag und nacht geschuftet um das alles mit eigenen händen aufzubauen und dann alles weg????
kann ich meinem sohn hilfe verweigern damit er seine WINDELN nun mal alleine wechselt????? -
also ich habe etwas verwirrung in die ganze sache eingebracht dafür muß ich mich entschuldigen ..... also ich fange am besten mal ganz vorn an
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nun hat meine tochter ihrem bruder eine einraumwohnung in dem mietshaus gegeben und sie bekommt ja keine miete von ihm weil er ja nichts hat...... wir versorgen ihn ja auch weiterhin dafür sind wir eltern aber da mein mann nicht mehr arbeiten kann fällt uns das auch nicht leicht ich habe einen halbtagsjob da auch meine tochter wenigstens halbtags arbeiten möchte und so gibt jeder seinen beitrag ------------ ausser mein sohn
nun sind ja die 10 jahre noch nicht um und wir haben die befürchtung das wir dann einiges verkaufen müßten um ihn zu unterstützen
mein mann hat tag und nacht geschuftet um das alles mit eigenen händen aufzubauen und dann alles weg????
kann ich meinem sohn hilfe verweigern damit er seine WINDELN nun mal alleine wechselt????? -
Also Ihre beiden Kinder sind unter 25 Jahre. Damit bilden Sie alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft nach dem Gesetz.
Wenn die finanzielle Lage derzeit so schlecht ist, kann man bei der zuständigen Alg II Behörde eine Beratung durchführen lassen. Dazu werden die Einkommensverhältnisse aller Personen abgefragt und alle werden zusammen berechnet. Wenn sich herausstellt dass Ihr Einkommen tatsächlich zu niedrig ist, dann bekommen Sie eine finanzielle Unterstützung vom Amt, welche Sie entweder für sich selbst nutzen oder an den Sohn weiterleiten.Wenn sich keine Anspruch ergibt, dann kann die finanzielle Lage nicht so schlecht sein. Ggf. muss man die Ansprüche an sich selbst runterschrauben und den Lebensstandard senken.
Das Vermögen (Eigenheim) ist nach dem Gesetz geschützt und muss nicht verkauft werden, soweit dieses von der Größe angemessen ist. Falls es zu groß ist können evtl. Räume abgetrennt werden und untervermietet werden. (Dann muss der Sohn eben die eigene Wohnung in dem Haus verlassen und ein einzelnes Zimmer beziehen.)Falls von Ihrer Seite Unklarheiten oder Unsicherheiten bei den Regelungen bestehen, ist es immer zu empfehlen sich vom Job Center oder der ArGe beraten zu lassen. Die Sachbearbeiter vor Ort können einem in der Regel immer eine Möglichkeit aufzeigen.
Es ist natürlich schwierig für Sie, wenn der Sohn seinen eigenen Kopf hat. Aber Sie dürfen Ihre Unterhaltspflicht nicht vergessen. Sie haben sich für die beiden Kinder entschieden, also müssen Sie diese bis zum gegebenen Zeitpunkt unterhalten. Denn sonst wird er ein Problem der Gesellschaft und liegt der Allgemeinheit auf der Tasche, damit sind Sie das selbst geschaffene Problem natürlich los.
Entschuldigen Sie meine kritischen Ausführungen.
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Hallo Gramme87!
Das sehe ich aber völlig anders! Aus einem ganz einfachen Grund, Die Tochter ist nicht ALG II bedürftig, hat mit dem Haus Eigentum und kann alleine für Ihren Lebensunterhalt sorgen. Somit kann sie der Haushaltsgemeinschaft zugerechnet werden, nicht aber der Bedarfsgemeinschaft!
Anne54 Verwirrung erzeugst Du trotzdem, denn so wie Du schreibst habt Ihr ein Haus und ein weiteres Mietshaus und wenn der Sohn in diesem Mietshaus was der Tochter ebenso gehören wird eine Wohnung bekommen hat dann müsste er im Grunde bei der Schwester auch Miete zahlen!
Ich bitte Dich diesen Umstand jetzt mal deutlich zu klären gibt es ein Haus oder zwei!?
Darüber hinaus iritierst Du zumindest mich weil Du schreibst da was von noch keine 10 Jahre - soll das heissen das die Tochter dieses Erbe/Schenkung erst nach 10 Jahren Laufzeit zu 100% erhält oder hat das nur was mit der Abschreibung bzw. der Finanzierung zu tun?
Gruss
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ich bin einfach am ende deshalb die verwirrung .............also wir haben zwei häuser ein mehrfamilienhaus indem mein sohn eine wohnung hat und meine tochter keine miete bekommt und ein eifamilienhaus indem wir als eltern lebenslanges wohnrecht haben ohne miete..... es ist aber vom gesetz her vorgeschrieben das es ihr erst nach zehn jahren gejhört
ich unterstütze ja meinen sohn noch immer ---- auf die miete kann meine tochter noch verzichten.....sie ist alleinerziehend mit ihrem baby----- aber wir halten ja alle zusammen ausser mein sohn der immer nur sagt wir müssen ja für ihn sorgen..... -
Wenn mein Sohn solche Aussage mir gegenüber aussprechen würde, denn würde ich mal ordentlich den Marsch blasen und dann einfach mal fallen lassen wie ne heiße Kartoffel...... Du unterstütze Ihn noch???
Ich würde Ihn wirklich nicht mehr unterstützen und glaub mal nicht, dass Ihr mehr zahlen werdet als Ihr jetzt schon macht.... Außerdem sind Nerven unbezahlbar.....
Gruß
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danke ich denke genauso aber er ist doch auch mein sohn soll ich ihn einfach so fallen lassen ich weiß er ärgert mich mit seiner ar...ruhe es geht schon .... ich nehme es halt hin mein mann kann nicht mehr so und ich muß für drei ..... es sagt sich immer alles so leicht... ich möchte ja aber kann nicht und die gesetze sind gegn uns
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Geh einfach mal in eine Beratungsstelle, ich denke hier im Forum wird Dir nicht wirklich geholfen werden können, da jeder seine Meinung dazu hat......
Ich versteh dich ja, aber lass Dich nicht zum Volldeppen machen
Lieben Gruß und alles Gute für Dich
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Hallo Anne 54!
Wir haben ja schon andereweitig gemailt. Wenn Dein Sohn seit mehr al seinem Jahr die Wohnung im Haus eurer Tochter bewohnt, muss er nicht mehr bei den Eltern einziehen, -das ist Fakt, deswegen wird er dann als eigenständige BG bewertet werden.
Zunächst einmal rate ich Dir mit Eurer Tochter einen Mietvertrag über die Wohnung zu schließen, denn im Falle eienr Erbschafft steht dem Sohn immer noch ein Pflichtteil zu und durch die Ableistung der Miete bekommt er genau wie seine Schwester schon zu Lebzeiten eine nicht unerheblichen Anteil.
Gegenwärtig saugt er euch aus, vermutlich weil er weis das die Schwester alles erhält und dies wird er dann später auch gegen eure Tochter so weiter betreiben! (Den Mietvertrag sollte man insbesondere wegen der Leistungen auch ruhig mit dem Tag des Bezugs dieser Wohnung rückdatiert abschleißen)
Somit kann die Schwester in jedem Fall eine Summe X vorweisen die euer Sohn quasi schon zu Lebzeiten von euch als besondere Leistung erhalten hat. Zahlen müsstet Ihr ihm ja letztlich nur den Lebensbedarf den er ja auch vom AMT her bekommen würde. Letztlich leistet ihr wesentlich mehr und könnt das nicht belegen.
Dann würde ich darüber hinaus genau diesen Betrag an ihn Monatlich überweisen und eure Tochter soll die Miete von ihm einfordern, wenn er dann nicht klar kommt muss man ihm klar erklären das er keinerlei weitere Leistugne von Euch bekommt, passt ihm dies nicht muss er die Wohnung aufgeben, aber leider kann er dann auch nicht zu Euch zurück ziehen weil er ja bereits seit über einem Jahr eigenständig wohnt! Dann soll er sich vom Amt eine geeignete Wohnung anbieten lassen! Er kann somit nur den von euch maximal zu leistenden Bedarf verbrauchen, notfalls muss er dann ALG II beantragen, bekommen wird er dies nicht aber ihr habt die Ausgaben seinerseits begrenzt!
Ich denke das wäre der beste Weg!
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Die 10 Jahre sind die Frist bis zu der eine Schenkung rückgängig gemacht werden kann im Falle von Bedürftigkeit.... Die Arge könnte verlangen, daß die Schenkung rückgängig gemacht wird und die Häuser verkauft...um davon zu leben...
Diese Regelung gibts um ein Armschenken von Vermögenden Leuten zu verhindern...
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Auch wenn es dein Sohn ist du kannst dir nicht so auf der Nase rumtanzen lassen.Stell dir mal die Frage was wäre wenn es umgedreht wäre und dein Sohn dich aushalten müßte wäre er da auch so geduldig wohl kaum.Auch wenn es hart ist aber es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder lässt du alles so wie es ist dann brauchst du dich auch nicht zu beschweren oder du kommst endlich aus deinem Loch und handelst.
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