mit 25 jahre ausziehen

  • hey sorry das ich vielleicht jetzt falsch bin oder so..aber ich bin am 17.01 25 jahre geworden. und wollte ausziehen.. naja das hatte ich schon länger vor. aber die arge hatte es nicht zugelassen..ich wohne auch nicht ihm älteren haus. sondern bei mein stiefvater..naja er ist so zu sagen gar nicht mit mir verwandt. hab nur sein nachnamen. und meine mam und mein stiefvater haben sich vor 3 jahren scheiden lassen..


    kann ich mir jetzt ne eigene wohnung nehmen oder nicht... da mein vater jetzt ne neue hat und ich muss im kinderzimmer von ihrem sohn schlafen und das geht schon 5 jahre so..:(:(


    bitte um ratschläge bin am verzweifeln:(:(


    lg Tommy

  • ja würde ich ja machen.. aber ich hatte ja gestern termin gehabt. und die meinen. das es nicht ginge.da ich erst ausziehen kann wenn ich eine arbeit nachweißen kann...


    einige meinen ja das stimmt auch so.. und einige meinen nein voller quatsch..


    aber echt noch mal danke für die schnelle antwort hier =)

  • ja


    du kannst in eine wohnung ziehen


    vor allem, wo du nicht einmal ein eigenes zimmer hast


    also stell antrag
    nochmal: stell antrag
    stell antrag


    warum ich das dreimal schreibe?


    weil viele reden und zeit vergehen lassen, anstatt zu handeln


    und für allen die immer hinlatschen, fragen stellen und dann mit hängendem kopf hierher kommen:


    wenn man eine bearbeiter fragt, ob er mal zeit hat, sagt er nein:
    warum wohl?
    weil er solange nein sagt, bis man zeigt, dass man mit absichten kommt.
    also nicht fragen, sondern konkret beantragen

  • Hallo Romiu 1984;


    Das was die ARGE da macht ist nicht korrekt, denn Du hättest noch nicht einmal bei Deinem Stiefvater weiter wohnen müssen als sich Deine Mutter von Ihm getrennt hat! Es bestand keine Verantwortung für Deinen Stiefvater für Dich bis zum 25 Lebensjahr aufzukommen die Vrantwortung obliegt Deiner Mutter und Deinem leiblichen Vater, sofern noch vorhanden oder bekannt! Ansonsten hast Du dort verbleiben dürfen weil zuvor ein füreinander einstehen von Mutter und Stiefvater gegebn war, solange musstest Du dort verbleiben, mit der Trennung war dies Verpflichtung des Stiefvaters im Grunde nicht mehr gegeben es sei denn es gab Unterhaltsverpflichtungen seinerseits gegenüber Deiner Mutter die diese Ihm dafür erlassen hat.
    Nimm mal die große Keule mit und weck den Dussel, er soll mal seinen Amtsschlaf beenden ! Der Stiefvater hat Dir gegenüber nach der Trennung keinerlei Verpfllichtungen mehr gehabt!, er hätte sogar von Dir einen Mietanteil verlangen können!


    Verlang dann auch gleich die Erstausstattung, damit die ARGE zum Nachdenken kommt !


    Gruss

  • hy ich war heute mal wieder bei der arge. soo hatte ja ey wieder ein termin gehabt...hab mal aufm tisch gehauen.. wegen eigener wohnung.. und ich hab jetzt ein termin bekommen. ist das jetzt wieder eine verraschung von dennen oder wollen die es nur vor sich hin schieben ???....:confused::confused:


    und komsich auch das sie wissen wollten ob ich schulden habe... hab natürlich gesagt ja na klar hab ich welche... aber dürfen die das ??? :eek::eek:


    lg Tommy...

  • Und wofür soll der neue nTermin jetzt gut sein?


    Wenn man doch mal da ist, warum lässt man sich dann abspeisen mit einem neuen Termin?


    Wann hast Du den Termin?


    Erklär mir mal welchen Grund die ARGE Dir aufgetischt hat um diese Sache nicht sofort zu bearbeiten!


    Also manchmal werd ich blöde wenn ich seh wie dusselig sich manche anstellen um etwas zu erreichen!


    Du bist volljährig? über 25 ?? Dann verhalte Dich auch mal so und las Dir nicht wieder irgendeine Scheisse an die Backe labern, so kommt man nämlich wirklich zu nichts, zu gar nichts!


    Wenn ich so einen Scheiss lese, von ich war da und hab auf den Tisch gehauen und habe mir einen neuen Termin rein drücken lassen, dann kann das alles ja gar nicht so problematisch sein mit der jetzigen Situation!


    Mensch der Arsch ist nicht allein in der Hose um versteckt zu werden, man kann damit sogar ne Tür aufdrücken, allerdings müsste man sich auch mal bewegen!


    Bin echt schon gespannt welchen Mist Du als nächstes hier hinschreibst bezüglich Deines Durchsetzungsvermögens!

  • Hallo Romiu,
    klar dürfen sie nach Schulden fragen, aber das hat nichts mit deiner Wohnung zutun, sondern mit der Jovermittlung.
    Falls du Schulden hast, biist du schlechter zu vermitteln auf dem Arbeitsmarkt.
    Also du darfst dir auf jedenfall eine Wohnung suchen und das Amt muss dem zustimmen ( Grundgesetz!).
    Such einfach eine Wohnung und reich den Mietvertrag ( bis 325,- Euro, Kaltmiete) beim Amt zur Absegnung ein. Danach stelle gleich einen Antrag auf Erstaustattung, sodaß du nicht auf dem Boden schlafen musst.
    Alles Gute von der weissen Riesin