HIlfe

  • Hallo


    wir haben folgendes Problem im Sept.2008 haben wir ein schreiben von unserem Vermieter erhalten das wir bei den Betriebskosten 2007 ein Guthaben haben.


    Naja wir hatten uns gefreut und es erst mal bei Vermieter ruhen lassen , da wir stark davon aus gegangen sind das wir beim RWE mal wider bringen müssen.


    Was dann auch so gekommen ist.


    Jetzt haben wir Unserem Vermieter geschrieben er möchte das gut haben bitte direkt ans RWE überweißen mit der und der Kunden Nummer.
    Zwei tage später hatten wir eine E_mail vom Vermieter bekommen wo drin stand das wir Arge Empfänger wären müssten wir erst eine schriftliche Erlaubnis von der ARGE haben das wir das Geld dafür nutzen dürfen. Wir haben uns hier zu hause erst mal doof angeguckt.


    Naja 2007 waren wir noch keine ARGE Empfänger sondern erst ab 1.8.2008 somit gehen wir davon aus das die ARGE mit dem Guthaben ja nun über haubt nix zu tun hat das wir ja 2007 alles alleine getragen haben.


    Jetzt habe ich die ARGE angeschrieben und die Dame erzählte mir sie müsse erst mal überprüfen ob der ARGE dieses Geld zu stände. da habe ich gegen argumentiert das die ARGE da über haubt kein Anspruch drauf hätte da wir 2007 noch keine Empfänger von hartz4 wären sondern erst ab dem 1.8.2008 . die Dame schweigte und sagte nach einer weile sie müsse es prüfen


    Das Geld kann man ja nicht mal bei uns als Guthaben sehen den wir bekommen es ja gar nicht sondern geht auf direktem Wege zum RWE.


    Jetzt meine frage dürfen sie das Geld anrechen bei den Leistungen abziehen sprich anfordern?


    Wir wollen damit die Hohe Anforderung vom RWE zahlen und uns kein schonen lenz mit machen. ich habe zu ihr gesagt das ansonsten die ARGE den Betrag ans RWE überweißen müsse. Sonst säßen wir hier irgend ohne strom , das müsste dann auch erst mal geprüft werden. ich schon kurz vor der Explosion ich meinte dann nur zu ihr das wir dann zu hier nach Hause kämmen zum Kochen waschen und zu TV gucken. ich bekämm schon raus wo sie wohnte.


    Ich solle net unverschämt werden sagte sie . Nö haben sie recht sagte ich, aber was soll ich machen mit zwei Kindern, meinen sie nur weil wir hartz4 Empfänger wären muss man sich alles gefallen lassen.


    Nein müssen sie nicht , ich so schön dann sind wir uns ja scheinbar einig.


    jetzt bin ich gespannt


    aber weiß einer eine Antwort?



    LG BlackRose

  • Strom und Warmwasser sind in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen selber zu tragen und Erstattungen werden von der ARGE nicht angerechnet.


    Nebenkosten und Heizkosten sind nicht in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen von der ARGE im angemessenen Rahmen zu übernehmen und Rückerstattungen sind Einnahmen und werden in dem Monat der Gutschrift angerechnet. hier gilt das Zuflussprinzip.


    Gruß Klaus

  • so nun haben wir Gewissheit


    also die Herrschaften haben kein Anspruch drauf ,den heute kam eine E-Mail von der zu ständigen Sachbearbeiterin das sie unserem Vermieter schriftlich mit geteilt hat das sie und das Guthaben auszahlen möchten.


    Dann habe ich doof gefragt bei der ARGE ob wie ein Leistung Abzug haben Antwort


    NEIN das haben wir nicht.




    :D:D:D:D

  • Strom und Warmwasser sind in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen selber zu tragen und Erstattungen werden von der ARGE nicht angerechnet.


    Nebenkosten und Heizkosten sind nicht in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen von der ARGE im angemessenen Rahmen zu übernehmen und Rückerstattungen sind Einnahmen und werden in dem Monat der Gutschrift angerechnet. hier gilt das Zuflussprinzip.


    Gruß Klaus



    ist das nicht aderst rum ?


    also bei uns ist es so Heizung,Wasser,und Nebenkosten wie Schornstein und Co. zahlt die ARGE


    Strom müssen wir selber tragen


    :confused:

  • Hallo Black Rose!


    Vorsicht! Auch deshalb weil die ARGE geschrieben hat das der Vermieter das Geld an euch auszahlen soll, dann tritt nämlich das ein was Klaus geschrieben hat, dann habt Ihr einen Geldzufluss den ihr der ARGE melden müsst und dann wird das Geld angerechnet!


    So sieht's aus! Nie zu früh freuen!


    PS: eine Anweisung an den Vermieter das Geld an den Stromanbieter abzufürhern würde diesen in dieMittäterschaft bei eurem Versuch den Staat zu betrügen, machen. Ihr versucht vorsätzlich Gelder die Ihr als Einkommen nicht angeben wollt bei der Berechnung bzw. berücksichtigung eurer Staatlichen Inanspruchsnahme der Hilfsleitungen als nicht zugeflossen darzustellen! Das geht nicht nur in die Hose sondern diese Absicht macht euch des Vorsatzes schuldig und damit gefährdet ihr nicht nur die Weiterzahlung von Leistungen sondern wenn die ARGE das knallhart durchzieht sogar den gesamten bisherigen Anspruch! Wollt ihr das tatsächlich alles riskiren? Weis ja nicht genau und wieviel ihr bisher vom Staat erhalten habt aber ich denke zurückzahlen könntet ihr das eh nicht und wovon wollt ihr in Zunkunft leben?


    Die Sachbearbeiterin so dumm anzugehen war bestimmt nicht klug, insbesondere weil sie nur ein kleines Rädchen im Ganzen ist. Wenn man sich dazu äußert sollte man das gegen die Reformen ansich tun und nicht nur wenn es einen grade mal wieder betrifft!


    Gruss

  • nein falsch die ARGE weiß wofür wir es nehmen wollen. und wir haben kein Geheimnis draus gemacht ich habe, klipp und klar gefragt ob ein Abzug der Leistung basiert wenn das Geld auf unserem Konto kommt sie sagen nein.


    die ARGE hat dem Vermieter mit geteilt das er es an uns aus zahlen darf.



    somit leuft nix unter bedruck oder sonstiges und diese E-Mails behalte ich ja wohl.



    Biene67 ich habe es durch gelesen und ich komme immer noch auf ein anderen Punkt
    Zitat:
    Strom und Warmwasser sind in der Regelleistung enthalten.


    Strom nicht mit drinnen wüsste net seit wann


    Zitat:
    Nebenkosten und Heizkosten sind nicht in der Regelleistung enthalten.


    Bei war Miete sie zahlen alles komplett somit auch Heizung & Nebenkosten , er schreibt aber ''NICHT,,

  • Hallo Blackrose,


    Du musst zwischen KDU = Kosten der Unterkunft und der Regelleistung unterscheiden.


    Bei der KDU werden die Kaltmiete und die Nebenkosten incl. Heizung übernommen, daher nicht in der Regelleistung enthalten.


    Die Kosten für Strom und Warmwasser müsst ihr selber bezahlen, da diese in der Regelleistung ( bei einem Alleinstehenden z.B. 351€ mtl.) enthalten sind.


    Ich hoffe jetzt wird es richtig verstanden.


    Gruß klaus