Minderjährige Schwangere

  • Hallo erst einmal!
    wir haben ein kleines/grosses Problem.Es geht um unsere minderjährige Tochter.Sie ist 15 und im 4.Monat schwanger.Mein Mann geht arbeiten,aber wir bekommen vom Amt noch Unterstützung,da das Gehalt leider nicht reicht.Nun,aber geht es darum: Welche Gelder können wir beantragen für uns,Bzw für unsere Tochter?
    Schwangerschaftsmehrbedarf,Erstlingsausstattung,ect?
    Bekommt sie jetzt als Schwangere selber Hartz 4??
    Die Dame von der SS-Beratungsstelle meinte,es würde meiner Tochter Hartz4 zustehen,sie wird als einzelne Person gerechnet,also irgendwie gesondert,stimmt das?Wird denn das Gehalt von meinem Mann nicht gerechnet?Was steht uns denn als Familie zu?Welche Hilfen und Unterstützungen gibt es?Wir sind total ratlos.Die vom Amt werden uns bestimmt auch nicht alles erzählen,wenn man die nicht drauf anspricht.Es ist ja leider immer so,wenn man etwas vergisst zu sagen,dann erwähnen die auch nichts:eek::(
    Wäre um ein paar hilfreiche Antworten sehr dankbar!
    Lg Isabella

  • Die beiden werden natürlich bei uns zu Hause bleiben.Solange meine Tochter ihre Schule und Ausbildung beendet hat.
    Wir wissen noch gar nichts,was wir überhaupt tun müssen,Bzw in die Wege leiten müssen.Naja,ich werde Montag erstmal zum Sozialamt gehen und auch direkt zum Jugendamt,mich dort informieren lassen und Nachmittags haben wir auch noch einen Termin bei der Diakonie.Mal schauen was so Sache ist.

  • Deine Tochter wird sicherlich die Erstaustattung beantragen können und einen Mehrbedarf durch die Schwangerschaft.Nach der Geburt bekommt sie ja Elterngeld und Kindergeld und wenn du die Vormundschaft übernimmst wird sicherlich auch für das Kind der Regelsatz bezahlt werden.

  • Hallo,


    der Weg zur Diakonie und einer Beratungstelle erscheint auf jeden Fall abgebracht, da deine Tochter auch seelische Unterstützung brauchen wird um mit dieser Situation überhaupt klar zu kommen.


    Der Kindsvater ist natürlich zu Unterhaltzahlungen verpflichtet (und für deine Tochter die ersten 3 Jahre) sofern er diesen nachkommen kann.


    Für die Erstausstattung könnte ihr auch einen Antrag bei der Mutter Kind Stiftung stellen. Sollte ihr von dort Geldleistungen bekommen, seid ihr NICHT verpflichtet dies der Arge zu melden, auch wenn die fragen sollten ob ein derartiger Antrag gestellt wurde.,


    Viel Glück!