AUsbildung zum Heilpraktiker

  • Guten Tag
    Ich bin 20 Jahre alt und habe vor kurzem mein Abitur gemacht


    Ich habe folgendes Problem:

    Ich will eine Ausbildung zum Heilpraktiker machen aber, aber mein Berater beim Jobcenter sagt, dass es unmöglich ist mir so eine schulische Ausbilung zu finanzieren.
    Ich sei 1. zu jung und 2. sei ich auch in der lage einen "normalen" Job zu machen d.h Vollzeit im Callcenter..naja
    Ich habe ca. 5 Jahre wartezeit auf meinen Studienplatz, die Ausbildung wäre in 2 Jahren gemacht und ich hätte dann auch ein Diplom in der Hand, mit dem ich was anfangen kann.

    Berater:" Du bist fit, wie ein Turnschuh, du musst arbeiten gehen...egal wo..hauptsache Vollzeit,die schulische Ausbildung wird unser Haus nicht übernehmen. "


    Gibt es eine Möglichkeit, dass mir das Arbeitsamt die Ausbildung doch finnaziert?

  • Ich gehe davon aus, dass Du bei einer ausserbetrieblichen Ausbildung, die nicht mit einer Ausbildungsvergütung verbunden ist, keinen Anspruch auf Unterstützung hast. Bei einer betrieblichen Erstausbildung kannst Du Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) beantragen. Dann wird anhand Deines Vermögens und des Einkommens Deiner Erziehungsberechtigen ermittelt, ob bei Dir ein Bedarf für Unterstützung besteht. Die Höhe berechnet sich halt nach dem Einkommen.


    Als Student, das weisse ja eh, kannste dann BaföG beantragen.


    Ich selbst habe Elektro-Installateur gelernt. Und in der Stadt wo ich das gelernt habe ist das erste Ausbildungsjahr auch nur Schule. Da ich 35 Km weit weg wohnte und ich damals noch von Sozialhilfe lebte, brauchte ich ca 50 DM Fahrkostenerstattung.
    Ich habe keinerlei Unterstützung erhalten. Ich sollte weiter arbeitslos bleiben anstatt durch die Ausbildung, ab dem 2. Jahr aus der Sozialhilfe raus zu kommen. ALG 2 und Sozialhilfe wurden zusammengelegt, ich denke, dass sich die Gesetze nicht sehr verändert haben.


    Fakt ist, der Staat wird keine "unnötigen Kosten" auf sich nehmen und anderen Leuten die Ausbildungen finanzieren.
    Haste nen betriblichen Ausbildungsplatz, mit einer Ausbildungsvergütung usw. dann ist das halt was Anderes, weil dann der Betrieb die Kosten für die Ausbildung trägt und ein Zuschuss zum Lebensunterhalt und Wohnung weitaus billiger kommt. Wobei das Thema Wohnung in Deinem Alter leider eh nicht zur Debatte steht, da Du bis zum 25. Lebensjahr bei Deinen Erzierhungsberechtigen wohnen musst.


    Aber ich würde noch weitere Meinungen der Leute hier abwarten, denn es gibt hier noch Leute die sich damit weitaus besser auskennen.


    LG