Vermögen - Haus Anrechnungsfähig oder nicht bei Mitbewohner

  • Guten Tag,


    eine mich brennend interessierende Frage:


    Es gibt ja Angaben zur Wohnfläche im Eigenheim.


    Wie sieht das aus, wenn es sich um ein 2 Parteienhaus handelt, wobei die eine Partei Hartz IV Empfänger ist und die andere sich im Ruhestand befindet?


    Konkreter Fall:
    Mutter (alleinstehend + Rentner) hat Wohneigentum an Tochter (alleinstehenend mit Kind) vor mehr als 10 Jahren übertragen, im Grundbuch wurde ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Dann wird die Tochter Hartz IV berechtigt.


    Wie weit und wie lange darf hier eine Anrechnung stattfinden?


    Danke für die Antwort.

  • Hallo,


    die Antwort fällt leicht. Es darf keine Anrechnung auf das ALG II erfolgen.


    Im einzelnen:
    Zwar stellt die nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung (die in der die Mutter lebt) grds. Vermögen dar allerdings ist ja wie du sagst im Grundbuch ein sogenanntes Nießbrauchrecht eingetragen. Will damit sagen, dass sich die Wohnung real als unverkäuflich darstellt und somit auch kein verwertbares Vermögen im Sinne von § 12 SGB II darstellt.
    Da somit kein Verwertbares Vermögen vorhanden ist, kann auch nichts angerechnet werden.


    Sollte die ARGE dir etwas anderes erzählen auf jeden Fall alles schriftlich bestätigen lassen, auch wenn der SB dann nicht mehr ganz so freundlich reagiert. Du hast nur eine Chance gegen schriftl. Aussagen vorzugehen, sprich Rechtsanwalt etc.


    LG
    dererklärbär

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!