Was darf die Arge anrechnen wenn ich von meinem Energieversorger eine Erstattung erhalte?
Im vergangenen Jahr (Abrechnung für '07) habe ich von meinem Energieversorger 98,28 € erstattet bekommen, zu etwa gleichen Teilen für Strom und Gas. Warmwasser wird mit Gas erzeugt, gekocht wird mit Strom. Darf die Arge mir den vollen Betrag als Einkommen von der Regelleistung abziehen oder nur den Anteil der Gaserstattung?
mfg
geiersturzflug01