Hallo, mich würde mal interessieren ob das Verhalten der ARGE in der folgenden Fallbeschreibung rechtmäßig ist?
Eine Frau bewohnt mit ihren 3 Kindern eine Wohnung von 72,45 qm. In der Mietbescheinigung vom Vermieter steht, dass in der Miete von 630 Euro die Heizkostenvorauszahlung von 144,25 Euro inbegriffen ist.
Die ARGE gewährt in dem aktuellen Bescheid nur Heizkosten in Höhe von 79,70 Euro und schreibt dahinter in Klammern gesetzt, dass das der Höchstbetrag sei. Warum ist das der Höchstbetrag? Und wenn das wirklich unrechtmäßig ist, wie kann man da am besten vorgehen?