Hallo, habe mal wieder eine Frage wegen meiner Freundin. Ihr großer Sohn zieht jetzt aus. Nun hat sie nur noch ein Kind und ist alleinerziehend. Wielange hat sie Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen? Sie will gerne umziehen,denn die Wohnung ist 80 Euro zu teuer für 2 Leute. Wird die Wohnung jetzt gleich nicht mehr voll bezahlt,oder hat sie eine Frist, wie lange die Wohnung noch voll übernommen wird? Habe mal was von einem halben Jahr gehört. Stimmt das?
Danke schonmal für eure Antworten.
marisa44
Von: marisa44
am: 21.01.2009 18:34
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Die ARGE muss sie schriftlich zum Umzug auffordern und ihr dabei eine angemessene Frist stellen, die mindestens 3, meistens aber 6 Monate beträgt.
Solange deine Freundin nichts Schriftliches von der ARGE bekommt, muss die ARGE ihr die komplette Miete weiterzahlen, ebenso nach der Mitteilung bis zum Ende der Frist. Sollte deine Freundin innerhalb der Frist keine angemessene Wohnung finden können, auch durch Einschalten eines Maklers (der von der ARGE bezahlt werden muss) nicht, muss die ARGE auch nach Fristende die Wohnung weiterbezahlen, da ihr dann keine fehlende Mitwirkung unterstellt werden kann und sie kein Verschulden an der weiterhin zu hohen Miete trägt.
Aber Achtung: Sie muss beweisen können, dass es keinen angemessenen Wohnraum gibt!!! Ansonsten kann die ARGE die Miete nach Ablauf der Frist trotzdem kürzen, wenn sie nicht umgezogen ist.
Also, bis die schriftliche Aufforderung zum Umzug bzw. Mietminderung kommt, braucht deine Freundin sich keinen Kopf um die Miete oder eine neue Wohnung machen;)
Liebe Grüße,
Jana -
Es kommt auch immer noch darauf an wie lange sie schon in dieser Wohnung lebt... Da gibt es irgendwelche fristen und manche müssen garnicht aus der alten Wohnung raus....
Ist also immer unterschiedlich....
Gruß
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Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
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