Selten in der Wohnung - Miete gestrichen
Hallo, wer kann mir ein Gerichtsurteil nennen das zu meinem Fall passt ?
Meine Freundin hat eine eigene Wohnung (52 Jahre, alleinstehend) und übernachtet von 7 Tagen in der Woche meistens 6 Tage bei mir, manchmal ist sie auch nur kurz in Ihrer Wohnung zum Lüften etc.
Nun will die ARGE die Miete nicht zahlen mit dem Argument sie hätte die Wohnung nicht genutzt.
Wo kann man nachlesen (Gerichtsurteil / Gesetzestext) wie oft eine Wohnung genutzt werden muss damit sie bezahlt wird ?
Danke im voraus
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Ich weiß nicht ob es da was zum nachlesen gibt aber wenn deine Freundin von 7 Tagen sechs bei dir verbringt einschließlich der Nächte wird die ARGE wohl von einem eheähnlichen Verhältnis ausgehen was ja auch nicht so abwegig zu sein scheint.
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es bedarf nicht mal eines eheähnlichen verhältnisses.
die gemeinschaft finanziert eben nur ungern wohnungen, die nicht genutzt werden
und das ist richtig so, der staat ist keine alien, dem das geld unendlich aus der tasche fließt
das geld muss von anderen verdient werden
da sie eine bleibe hat, braucht sie auch keine wohnung
es gibt keine "positiven" urteile dazu, sondern ganz im gegenteil
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