Hallo,
ich habe im Feb. meine Pflichtfachprüfung und im Juni 09 meine mündliche Prüfung. Ab dem 31.03.09 bin ich keine Studentin mehr.
Da ich mir nach meinen Prüfungen erst einmal ein paar Monate freinehmen möchte, um mich zu regenerieren bevor es in den Vorbereitungsdienst geht, stellt sich nun bei mir die Frage, ob ich ggf. ALG II beantragen soll oder muss.
Meinen Vorbereitungsdienst werde ich wohl Jan. 2010 oder März 2010 beginnen. Da auch eine frühere Anmeldung aufgrund der Fristwahrung von 3 Monaten nicht möglich ist.
Ich bin noch unter 25 und werde dies erst im Jan. 2010. Ich wohne zwar im selben Haus wie meine Eltern, jedoch habe ich meine eigene abgetrennte Wohnung.
Hat die Nichtbeantragung von ALG II Auswirkung auf meine Rente? Außerdem habe ich Bedenken dahingehen, dass ich ggf. Arbeit zugewiesen bekommen, jedoch wegen meiner Lernerei für die mündliche Prüfung diese nicht wahrnehmen kann.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Muss ich mich selbst freiwillig versichern, oder bestehen Möglichkeiten durch z.B. mehr monatiges Praktikum beim Anwalt, dies noch als Ausbildung bis zum Referendariat geltend zu machen und dadurch weiterhin familienversichert zu sein.
Irgendwie bin ich etwas verwirrt, vielleicht liegt es auch am Prüfungsstress
Vielen Dank für die Hilfe.