hilfeeeee

  • Hallöchen...
    falls gleich jmd anfängt mit unter 25 jahren das und da... ich weiss.. frage trotzdem mal vllt weiss ja einer weiter...



    also... mein freund (21) beendet zum april seinen zivildienst und wäre ab da an arbeitslos denn er würde im august eine neue ausbildung beginnen... wenn ihm denn aus irgendwelchen grünen das arbeitslosengeld nicht zu steht würde er dann hartz 4 bekommen?


    und


    ich (19) beende im juni meine ausbildung und werde danach wahrscheinlich arbeitslos sein... arbeitslosengeld würde für den lebensunterhalt aber nicht reichen und müsste demnach hartz 4 beantragen.
    aber ich habe seit meinem 17. lebensjahr meine eigene wohnung mit meinem freund da ich aufgrund starken problemen mit meiner mutter ausgezogen bin (weiss nichtmal wo sie wohnt und sie auch nicht wo ich wohne.. null kontakt)
    meine fragen dazu:
    würde ich denn hartz4 bekommen? würden die miete zahlen aufgrund der umstände?


    wenn nicht was mach ich dann??? auf der strasse leben?:confused:

  • Hallo erst mal.


    Da die Wohnung ja bereits vor alg II bezug vorhanden war kannst du diese auch behalten.Da dein Freund ebenfalls schon bei dir wohn sollte auch das nicht das Problem sein. Was das ALG II betrifft so haben eure Eltern bis 25 für euch aufzukommen unabhängig davon ob euch ihr aufenthalt bekannt ist oder nicht. Du kannst bei der Meldestelle wo sie zuletzt gemeldet war erfragen wo sie jetzt wohnt. Diese Adresse nimmst du mit zum Amt und erklärst die Sachlage. Die werden dann schon versuchen sich ihr Geld zurück zu holen. Wenn bei euren Eltern nix zu holen sein sollte so werdet ihr wohl ALG II bekommen. Vergesst aber nicht einen Antrag auf Überbrückungsgeld zu stellen befor er seine Ausbildung anfängt.
    Sonst hab ihr das Problem das sich daraus ergibt das ALG II im vorraus und die Ausbildungsvergütug rückwirkend gezahlt wird.


    MFG


    Jea