Mein Sohn 28 jahre alt, hat Hartz IV beantragt. Er wohnt seit Nov. 2008 in einer Kellerwohnung in meinem Haus. Die Wohnung hat Wohnzimmer, Schlafzimmer, Dusche und Küche. Die Küche verfügt aber zur Zeit nicht über einen Herd. Mein Sohn verpflegt sich selber. Wir habe auch einen Mievertrag abgeschlossen. Ab 1.3.09 bezieht mein Sohn eine eigene Wohnung außerhalb. 1. Frage: Ist es korrekt, dass das Amt von einer bedarfsgemeinschaft ausgeht?t Ich sehe das ganz anders. Ich habe ihn doch notgedrungen nur aufgenommen. 2. Frage: Könnte es ein Problem geben, weil er nicht bei mir offzielll gemeldet ist. Ich meine nicht, denn sogar Obdachlose haben doch Anspruch auf Hartz IV. Hoffe auf angenehme Antworten !!
Gruß
Siegfried Bröcker