Unterhaltskürzung

  • Hallo zusammen,
    hoffe das mir vielleicht jemand weiter helfen kann.
    Habe einen 11 j. Sohn und der Vater zahlte bis Heute 240 € Unterhalt.
    Da er zwei Kinder hat ( beide unehelich) will er jetzt den Unterhalt auf 135 € je Kind kürzen.
    Er hat ein Einkommen von ca. 1300 € Netto.
    Meine Frage : Kann man ihn zu einen Nebenjob zwingen um den Unterhalt sicher stellen zu können?
    Er sagt ein Nebenjob wäre ihm nicht mehr zumutbar, da er schon Vollzeit arbeitet.


    Danke Euch im Vorraus


    Sonja

  • Manchmal gibts fragen!!! *kopfschüttel*


    Na klar, die Polizei kann ihn jeden tag abführen in ein arbeitslager auf 400€ basis...
    Nebenbei wird er dann zeugungsunfähig gemacht, damit er keine weitere kinder
    in die welt setzen kann, die dann auch unterhalt bekommen.

  • Man fragt hier nach Rat und bekommt nur eine blöde Antwort.....das hättest du dir auch sparen können !!!


    Ich schrieb es nur weil ich auf der Anfangsseite diesen Artikel gelesen habe:



    Unterhalt: Angespannte Finanzlage kein Grund Unterhaltszahlungen auszulassen
    Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 21.11.2007 um 08:28 Uhr (Autor: cme)
    Auch eine prekäre Finanzlage ist kein Grund dafür, dem eigenen Kind keinen Unterhalt zu zahlen beziehungsweise die Zahlungen einzustellen. Vielmehr müssen Unterhaltspflichtige alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihrer Unterhaltspflicht gerecht nachkommen zu können.


    Das entschieden nun die Richter des Münchner Amtsgerichts laut einem Bericht der Onlineausgabe des “Focus”.


    Im konkreten Fall hat das Amtsgericht den Vater einer dreijährigen Tochter, welche bei der Mutter aufwächst, dazu verurteilt (AZ: 554 F 10908/06), seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen und das, obgleich der Vater selbst lediglich über ein Einkommen in Höhe von 977 Euro netto verfügt.


    Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Vater hätte sicherstellen müssen, dass er seine Unterhaltspflicht erfüllen kann. Dies hätte er, laut Auffassung des Gerichts, beispielsweise durch einen zusätzlichen 400 Euro Job erreichen können.


    Der Vater dagegen war der Auffassung, dass er gar nicht dazu in der Lage sei, die Unterhaltszahlungen zu leisten, da ihm nach der Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Selbstbehalt von 890 Euro zustünde. Diese Auffassung teilte das Gericht allerdings nicht.


    Es sei zwar richtig, dass der Vater als Unterhaltsschuldner, beziehungsweise der Unterhaltspflichtige, das behalten dürfe, was er als Eigenbedarf benötigt. Allerdings müssten die Maßstäbe im Falle eines Unterhaltsstreits anders angelegt werden. Demnach sei es dem Gericht nach auch legitim, ein fiktives Einkommen des Vaters anzusetzen, welches er ohne größeren Aufwand erzielen könnte. Beispielsweise durch die Annahme eines 400 Euro Jobs.


    Der Vater hätte nach der Auffassung des Gerichts alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel heranziehen und seine ganze Arbeitskraft aufwenden müssen, um sicherzustellen, dass er seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann.


    Das er dies versäumt habe, sei dabei irrelevant und daher müsse er sich so behandeln lassen, als habe er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll ausgenutzt. Als Folge stockte das Gericht das tatsächliche Gehalt des Vaters um den fiktiven Betrag von 400 Euro auf. Im Endresultat bedeutet dies, dass der Mann den nach der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Satz von monatlich 199 Euro leisten muss.

  • Was du vorher gelesen hast, kann ich weder wissen, noch interessiert es
    mich. Es geht sich um die art, wie du die frage stellst.


    Bin selber ohne vater und ohne unterhalt groß geworden.
    Wenn er nunmal zu wenig verdient um 2 kinder zu bezahlen,
    dann ist das so. Er geht schon vollzeit arbeiten und du willst ihn allen ernstes dazu zwingen lassen
    noch einen job zu machen???


    Da loben alle die frauen und behaupten kriege werden nur von männern geführt, aber was man
    hier alleine schon manchmal liest...:eek:

  • Ich würde es machen, denn auch ich gehe Vollzeit arbeiten und verdiene gerade mal 770 Euro Netto ! Nur kann ich nicht noch einen Job annehmen denn dann hat mein Kind garnichts mehr von mir !!
    Die Hundert Euro die der Vater mir dann weniger bezahlen will fehlen mir dann nun mal. Unterhaltsvorschuß würde ich noch bis Sommer bekommen. Was aber nicht diese Summe aus macht. Ich muß sehen wie ich meinen Sohn " groß " bekomme und auch der Vater sollte versuchen alles möglich zu machen und nicht immer mehr Schulden machen und dann auch noch weniger Unterhalt bezahlen wollen !!

  • Naja, ich weiß ja nicht ob er mit dem anderen kind zusammen lebt...


    Aber nach seinen Unterhaltszahlungen bleibt ihm auch nur 1030€


    So, du hast mit unterhalt und job 1005€ plus wahrscheinlich Kindergeld und wohngeld oder was weiß ich...
    Man muß halt immer alles von 2 seiten sehen!!!


    Dich zwingt ja auch keiner, einen besseren job zu suchen oder?
    Muß man ja auch erstmal finden...

  • Hallo erst mal.


    Dein Ex tut mir offen gestanden leid. Ich bin eigendlich immer eine der ersten die anfangen sich die Krallen zu wetzen wenn wer sich vor seiner Unterhaltszahlung drücken will. Aber in deinem Fall.... da fällt mir nix mehr dazu ein. Was stellste dir denn vor was er nebenbei noch machen soll? Und wohnt das andere Kind bei ihm? Wenn ja dann ist es ok für dich das sein anderes Kind dann auch nix von ihm hat? Genauso wie du kein Problem damit hast das der gute dann ca. nen 15 Stunden Tag hat? Aber zu deiner Frage. Er wurde vom Gericht nicht zu einem weitern Job gezwungen. Sondern es wurde ein fiktives Einkommen zur Berechnung des Unterhalts herrangezogen da er dieses ja durch einen weitern Job erzielen könnte.
    Und NEIN ich hacke nicht auf dir rum. Ich teile dir legendlich mit das ich deine Haltung nicht mit meiner Einstellung vereinbaren kann.


    Mfg


    Jea

  • Jeder hat seine eigene Meinung.....das ist ja auch ok.
    Ihr denkt wahrscheinlich das ich nur aufs Geld aus bin. Da muß ich euch leider wiedersprechen.
    Das zweite Kind lebt nicht bei ihm !! Genau wie um meinen Sohn kümmert er sich um das andere genauso wenig ! Er will den Unterhalt kürzen mit der Begründung das er Schulden bei der GEZ hat, weil er für seine Kinder bezahlen muß und er anderen Verpflichtungen nicht nach kommen kann....Tut mir leid das ist für mich kein Grund. Also Zeit opfert er so und so nicht für die Kinder ..... Denn das Umgangsrecht hält er schon seit Jahren bei beiden nicht ein.

  • Die Begründung ist wohl für den Allerwertsten.
    Glaube kaum dass er mir der Bergündung durchkommt, da Kindesunterhalt an erster Stelle steht.
    Notfalls Klage einreichen und durchsetzen.
    Warum kommen die Infos immer scheibchenweise. Hättest ne Menge dummer Kommentare erspart.


    Gruß Klaus


    Bin heute brav, guter Cop

  • Huhu noch mal..


    Na das hättest du mal früher erwähnen sollen. Soooo geht das natürlich nicht. Dann muss er eben Ratenzahlungen mit der GEZ vereinbaren. Das kann ja wohl schlecht das Problem seiner Kinder sein. Dann hab ich den Text oben wohl falsch aufgenommen und entschuldige mich hiermit.
    Aber noch nen Job aufbrummen geht trotzdem net. Aber weiterhin auf volle Zahlung bestehen ist dann in dem Fall wohl ok. Wie er das dann hin bekommt sollte nicht deine Sorge sein.


    MFG


    Jea

  • Ok war wohl ein Fehler von mir !
    Doch bis jetzt hatte ich keine Probleme mit dem Unterhalt....also auch absolut keine Ahnung wie das läuft.
    Außer das ich schon mit ihm vor Gericht war weil mein Sohn den Umgang mit ihm haben wollte....nur der Vater will nicht ! Trotz Urteil ----- keine Einhaltung des Besuchsrechts.
    Aber das ist ein anderes Thema

  • Hallo zusammen,
    Heute möchte ich Euch erzählen wie die ganze Sache ihren Lauf nimmt. Hoffe mal das ich es diesmal richtig erkläre :confused:


    Da die Unterhaltskürzung ja für zwei Kinder entschieden werden muß läuft jetzt alles schief !
    Zum Glück habe ich guten Kontakt zu der anderen Mutter ( schon alleine wegen den Kindern ).
    Wir besprechen dieses Thema intensiv und versuchen auch gemeinsame Wege zu finden.


    Jetzt gibt es aber ein zusätzliches Problem:
    Der Kindsvater will klagen wenn das Jugendamt sich nicht auf diese Summe einläßt. ( Machen sie auch nicht). Also kommt es zur Klage. Ok soll er, denn dann muß er alles offen legen und nicht nur 10 Lohnabrechnungen ( Komisch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld fehlen, genau wie die Steuerrückzahlung)
    Denn all das wird ja bei der Berechnung mit berechnet.


    Jetzt kommt das komplizierte:
    Ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft für meinen Sohn.
    Die regeln das. Also muß der Vater mit dem Jugendamt klagen.....
    Die andere Mutter bekommt Alg II somit ist für dieses Kind nicht mehr das Jugendamt zuständig sondern die Arge.
    Also muß der Vater gegen Jugendamt und Arge klagen.....hmmmm und das kann ja wohl nicht gut gehen.


    Das was ich nicht verstehe ist, müssen denn dann Jugendamt und Arge nicht zusammen arbeiten um auf einen Nenner zu kommen? Denn es ist doch " ein Fall ". ( Schlimm das Kinder " Fälle " sind )
    Es könnte doch sonst passieren das beide Klagen verschiedene Summen fest legen.....
    Denn woher soll der eine wissen was der andere macht....



    Da ich jetzt den Brief von seiner Anwältin vor mir habe kann ich Euch jetzt auch genau sagen was sie anrechnen will.


    Einkommen 1290 € - 26 € Vermögenswirksame Leistung - 44 € Fahrgeld - 50 € Rate an die GEZ = 1170 €
    Selbstbehalt 900 € bleibt pro Kind 135 €


    Und da läßt sich das Jugendamt nicht drauf ein.


    Ich bin nur mal gespannt wie das alles endet. Auf jeden Fall werden seine Finanzen jetzt erst mal richtig überprüft. ( Mit den fehlenden Lohnabrechnungen und Steuerrückzahlung)

  • hallo leute.auch wenn das was einhorn11 geschrieben hat ziemlich na ja ist möchte ich gern nochmal auf die eigentliche frage eingehen.ich bin nämlich in der situation das ich eine tochter habe(5) für die ich unterhalt zahle.jetzt habe ich aber mit meiner neuen freundin 2 weitere kinder mit denen ich auch zusammenlebe.nun meine frage.
    kann ich den unterhalt (200 euro)auf die drei kinder aufteilen?
    wie mache ich das?

  • Wenn ich das richtig verstehe so zahlst du für deine Tochter diese 200 Euro und willst jetzt dieses Geld auf alle drei aufteilen so das deine Tochter nur noch ca.65 Euro bekommt.Da wird denke ich mal deine Exfreundin nicht so ganz mitspielen.Es kommt auch auf dein Einkommen an und was du verpflichtet bist zu zahlen.Bevor man Kinder in die Welt setzt erstmal denken denn diese sind am Ende immer die dummen.

  • Also ich schüttel den Kopf ganz kräftig für manch dumme Antwort hier..


    Hallo erstmal,


    geh zum Jugendamt und versuche da ein Weg für Dich und Dein Kind zufinden.Er kann nicht einfach den Unterhalt kürzen, weil es den Herrn mal eben so passt...Für seine Schulden kann Euer(seine) Kind(er) nichts!


    Lieben Gruß und viel Glück, Sabine

  • @ Wotan


    Hat die Sonne schuld an Deiner Handlungsweise, oder warum stellst Du diese dumme Frage...


    Ich hoffe Deine Ex wird sich dieses nicht gefallen lassen und klagt am Ende das Geld ein... Wenn Du Kinder in die Welt setzen kannst, kannst Du auch dafür aufkommen und ENDE!!!

  • @ Sabine:
    Danke für Deine Hinweise.
    Es läuft alles. Arbeite mit dem Jugendamt zusammen.
    Auf jeden Fall wird er mit der ganzen Geschichte nicht durch kommen !


    @ Wotan:
    Du schreibst : auch wenn das was einhorn11 geschrieben hat ziemlich na ja ist......
    Klar weil du genauso ein Vater bist wie " der Erzeuger" meines Kindes !!!
    Immer schön ans Geld denken, aber nicht ans Kind!
    Dieses Geld zahlst du an DEIN KIND und nicht an deine Ex !! Daran solltest du mal denken.
    Es ist doch wohl lächerlich auch noch diese 200 Euro auf drei Kinder aufteilen zu wollen....
    warum zahlst du denn dann überhaupt noch?
    Ich kann dir nur sagen : DAMIT KOMMST DU NIEMALS DURCH


    Sonja