an deiner stelle würde ich mal aufhören leute anzugreifen. hier geht es nicht um schmarotzer.
bei manchen familien geht es halt gut, bei anderen nicht. meine mutter konnt meinen freund nicht ausstehen...der darf nicht mal in ihre nähe. und in der abizeit wollte die mutter meines freundes nicht, dass ich bei dem übernachte, weil ihre andere tochter auch in der abizeit ist und die wände sehr hellhörig sind. wir brauchten also auch eine wohnung um beieinander sein zu können. ich frage nicht nach den hintergründen. du wirst meine wahrscheinlich immernoch nicht verstehen, weil da noch eine reihe von gründen ist. hier sollte auch nicht, nach den hintergründen gefragt werden. sie haben eine frage gestellt und man kann einfach drauf antworten. ohne jemanden zu verurteilen. ich finde das einsichtig.
wegen bafög hier:
Allgemeinbildende Schulen: Schüler, die eine weiterführende allgemein bildende Schule (Gymnasium) besuchen, haben nur dann eine Chance auf bis zu 412 Euro Ausbildungsförderung, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen können. Bafög gibt es nur dann, wenn die Ausbildungsstätte zu weit - mehr als zwei Stunden täglicher Wegstrecke - vom Wohnsitz der Eltern entfernt ist und der Schüler aus diesem Grund eine eigene Wohnung hat. Der getrennte Wohnsitz wird auch dann gebilligt, wenn Schüler bereits verheiratet sind (oder waren) bzw. schon ein Kind haben. Falls sich Eltern und Kinder nicht (mehr) verstehen, wird dies aber nicht als Grund für das getrennte Wohnen anerkannt
wie gesagt, muss darf man dafür nicht mehr bei den eltern wohnen.