Anspruch???

  • Hallo,


    ich habe ein paar Fragen wegen eventuellen Ansprüchen auf Sozialleistungen.
    Aber erstmal ein paar Informationen zu meiner Lage. Ich habe im Dezember meinen neun
    Monatigen Zivildienst beendet und bin nun zu Hause. Im Moment lebe ich noch bei meiner Mutter
    allerdings wird dieses Verhältnis von Tag zu Tag schlechter. Daher möchte ich ausziehen und
    mir selbst eine Wohnung nehmen um mich dann dort um meine Ausbildung für nächstes Jahr zu kümmern.
    Was könnte ich bekommen?


    Danke Ara

  • Hallo ARA 88!


    Klar und deutlich: Nichts Wir schreiben es hier immer wieder bis zur vollendung des 25 Lebensjahres oder alternativ bis zu Beendigung einer Ausbildung sind erst mal die Eltern in der Pflicht, es gibt Ausnahmen!


    Ausnahmen sind demnach nicht die Regel und die dürftige Erklärung dass es zwischen den Gnerationen nicht mehr so läuft ist so ziemlich das häufigst genannte aber leider auch meist abgelhnteste Argument um eine eigene BG bilden zu dürfen!


    Wenn Dein Ausbildungsbetrieb allerdings erheblich in der Entfernung zu Deinem jetzigen Wohnsitz liegt dann könnte man die Argumentation erfolgreich gestalten! 2 Stunden Bahnfahrt sind aber z.B einem normalen Arbeitgeber heute zumutbar, da kannste schon mal schaun wie weit Dein Ausbildungplatz im Grunde von der elterlichen Wohnung entfernt sein müsste!


    Gruss

  • Horst, wo steht das geschrieben, dass die Eltern nach einer abgeschlossenen Ausbildung nicht mehr in der Pflicht sind? Ich habe mit 19 meine Ausbildung abgeschlossen und habe acht Monate lang nicht einen Cent von denen bekommen, weil ich angeblich keinen Anspruch hatte, da unter 25. Bis ich dann Arbeit gefunden hatte.


    Weißt du zufällig, wo ich einen § dazu finden kann, wenn es wirklich so stimmt? Hätte ich nach über anderthalb Jahren überhaupt noch eine Chance, irgendjemanden wegen Falschaussage dranzukriegen?


    Liebe Grüße,
    Jana