Hallo zusammen,
im letzten Jahr habe war ich 6 Monate ohne Arbeit, und habe ALG2 erhalten. Während dieser Zeit erhielt ich auch eine einmalige Zahlung (900€) von der ARGE für die Erstausstattung der Wohnung. Bin ich verpflichtet, diese Zahlung bei meiner Einkommensteuererklärung anzugeben? Kennt sich jemand damit aus? Für Tips und Hinweise bin ich dankbar.
Gruß