hallo..
da uns die arge von juli bis dezember 08 die bezüge auf darlehensbasis gab mussten wir uns freiwillig krankenversichern .
ich überwies 600 euro.2 wochen später revidierte die arge das darlehen und ich konnte somit der krankenkasse den beweis liefern vom juli bis dezember 08 wieder pflichtversichert zu sein.
da wir aus früherer selbstständigkeit noch bei der krankenkasse eine rechnung offen haben,was wir uns nie leisten konnte abzuzahlen,will die krankenkasse den betrag von 600 euro nicht mehr zurücküberweisen.
da die 600 euro auch nur geliehen waren und nicht zur schuldentilgung bestimmt,sitze ich jetzt hier und soll das geld wieder zurückgeben an den kulanten verleiher.kann die krankenkasse dies so einbehalten?oder ist sie verpflichtet mir das wieder zurück zu zahlen?ich würde sehr gerne das geld zur schuldentilgung bei der KK belassen.doch ich konnte mir das nicht leisten abzutilgen und der beitrag von 600 euro war nur zu zahlen,da wir sonst keine versicherung gehabt hätten.
kann ich das vom amt verlangen oder höflich anfragen?oder muss ich nun drauf verzichten??