Alg oder Wohngeld

  • Hab mal eine Frage.
    Lebe getrennt und die Scheidung kommt jetzt in Gange.
    Ich lebe mit meiner 16 jährigen Tochter alleine.
    Im Mai 2008 stellte ich schon mal Antrag auf Harz4, da mein Mann damals noch keinen Unterhalt bezahlte.
    Ich mußte sofort für 1 Euro arbeiten gehen, kein problem, aber dann nach 5 Wochen kam der Ablehnungsbescheid da ich eine Lebensversicherung hatte und meine Tochter auch, mußte beide kündigen und lebte bis jetzt damit.


    Seit am 2 Januar habe ich eine Arbeit 15 Stunden die Woche angemeldet , alsoRrenten und Krankenversichert, Steuerklasse 2,05 und habe ausgerechnet dass ich ca. 388 Euro Netto bekomme, da mein Mann weniger verdient da er jetzt in einer anderen Steuerklasse ist, zahlt er nur noch 300 Euro an meine Tochter Unterhalt.


    Jetzt meine Frage, wer ist jetzt zuständig für mich, Arbeitsamt, Sozialamt oder Wohngeldstelle.


    Denn mit 688 Euro und 154 Euro Kindergeld, kann ich nicht Leben, da ja Miete und Strom und gas abgeht.


    Welche Zuschüsse gibt es noch, werden die Monatskarten auch bezahlt?


    Sorry für so lang, aber bin im Moment überfordert, da ich ja eigentlich erst aufs Amt kann wenn ich meine erste Lohnbescheinigung habe und die von meinem Mann.


    Über Antworten wäre ich dankbar.

  • Hallo enzolina,


    erst einmal möchte ich mich für die "Vorredner" (auch wenn "erfahren"?????) entschuldigen!!!!! das ist unerhört! Es gibt Menschen, die sind verzweifelt, und da wir jede Minute zum Tag. Das hat nix mit Meckern zu tun.


    Du kannst Wohngeld für dich und deine Tochter beantragen. Und zu diesem Antrag würde ich Hartz IV beantragen. Musst das natürlich wenn zeitgleich, bei beiden Ämtern angeben, dass du diesen Antrag bei dem jeweilig anderen Amt beantragt hast.


    So, ich hoffe, dass hilft dir ein wenig weiter,


    und lass dich nicht entmutigen!


    LG, Chimana

  • Hallo Chimana


    Dank dir, war eben grad etwas verdutzt, da ich das nicht als meckern meinerseits ansah.


    Auch danke für deine Antwort, jetzt ist noch folgende Situation hinzugekommen, ich dachte ich bekomme am 1 Februar mein Gehalt, sowie es aussieht, aber immer erst am 15 eines monats.
    Am 1 februar bekomme ich lediglich 300 Euro Unterhalt für meine Tochter, das langt nicht mal für die Miete noch für Strom oder gar zum Leben.


    Gibt es eine Möglichkeit, irgendwie einen Vorschuss zu erhalten?


    Alles absolutes Neuland für mich:-(

  • Hallo Chimana,


    du brauchst dich für mich nicht entschuldigen. Ich stehe nach wie vor zu meiner Meinung.
    Ein gewisser Umgangston sollte schon gewahrt bleiben und ich nehme mir die Freiheit, zu helfen wem ich will und wann ich will.


    Fast alle, die hier im Forum um Hilfe bitten, haben Probleme und das eigene Problem ist immer das Größte und doch haben die alle gewisse Umgangsformen.


    Wenn hier jemand Fragen stellt ,muss er auch Antworten in Kauf nehmen, mit denen er nicht gerechnet hat oder die ihm nicht gefallen.


    Ich habe nur die Antwort wiederholt, also das Gleiche ausgedrückt,wie enzolina. Warum ist es bei ihr o.k. und für mich musst du dich entschuldigen. Wieso misst du mit zweierlei Maß?


    Klaus

  • Hallo Klaus , ich habe nur geschrieben, schade, dachte dass man hier eventuell Antwort bekommen könnte, nicht mit irgendeinem Unternton oder sonstwas, sondern da mir die zeit im Nacken sitzt.


    Ohne dir nahetreten zu wollen, finde ich deinen Ton eher etwas scharf als du es von mir behauptet hast.


    Und was bei dir Meckern ist sorry zwinker, das hört sich bei mir aber ganz anders an;-)

  • Hallo enzolina,


    ALG II bekommst du nicht rückwirkend, also sofort zum Amt und Antrag stellen.


    Dir steht zu


    351 € Regelleistung für dich
    +
    281 € Regelleistung für deine Tochter, Annahme Schülerin
    +
    KDU Kosten der Unterkunft ,wenn angemessen alles ausser Strom und Warmwasser, da in Regelleistung enthalten
    -
    Unterhalt für deine Tochter
    -
    Dein Einkommen
    -
    Kindergeld
    +
    Mehrbedarf für Alleinerziehende
    +
    Freibetrag für Arbeitseinkommen
    =
    ALG II Bedarf


    sollte feststehen dass du ALG II bekommst, kannst du einen Vorschuss beantragen, der dann als Darlehen gewährt wird, bis der Antrag entschieden ist. Das ist aber eine kann Bestimmung.


    Wohngeld deslhalb beantragen, da wenn du mit wohngeld aus dem ALG II Bezug fallen würdest, dann Wohngeld Vorrang hat. Kommt also auch auf die KDU an, was für Leistungen du bekommst.


    Gruß Klaus


    P.S. Hoffe dass ich diesmal schnell genug war :D:D:D

  • Wow das war aber jetzt echt schnell:D


    Also das Beste ich ruf morgen früh gleich beim Arbeitsamt an, erklär die Situation, danch gleich beim Wohnungsamt.


    Das ist alles so kompliziert bis man da mal den rochtigen Durchblick hat, aber ich bin ja lernfähig;)


    Danke dir:)