Hallo!
Ich habe ein riesiges Problem:
Mein Sohn war vor vier Monaten für zwei Monate erst im Krankenhaus und dann zur Reha. Ich war natürlich mit und musste mich in der Zeit logischerweise auch selber versorgern.
Nun fordert dieser Mistkerl vom Amt den Bescheid der Krankenkasse, dass ich zwei Monate nicht in der Wohnung gewohnt habe, weil ich mit war zur Reha.
Da die Barmer irgendwie mit der Bescheinigung nicht rüberkommt, habe ich seit zwei Monaten kein Geld bekommen, mein Vermieter würde mir am liebsten den Kopf abreißen und dieses Ars****ch vom Amt weigert sich, mir das Geld zu zahlen.
Ich musste in den zwei Monaten doch auch Miete zahlen. Ich leihe mir schon von allen Freunden Geld zusammen, weil ich nicht mal mehr weiß, wie ich Essen kaufen soll !!!!!!! Der Typ hat mich schon von Anfang an nicht ausstehen können. Das hat man an seinem Verhalten gemerkt .
Aber ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll und wie ich reagieren soll. Schließlich muss ich immer nur lächeln, weil ich auf ihn angewiesen bin. Allerdings brauche ich doch das Geld.........
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Hallo Timber !
Sachbearbeiter übergehen und dirket zum Teamleiter und gleich auch nach Vorschuss zahlung fragen!
Gruss
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Wieso kommt die Barmer mir der Bescheinigung nicht rüber.
Ab am Montag zur nächsten Geschäftsstelle der Barmer und die Bescheinigung holen.
Wenn du sie nicht bekommst, lässt du dir das schriftlich von der Barmer bestätigen.Damit dann ab zur ARGE (Abgabe bestätigen lasen) und dein SB kann dir eine mangelnde Mitwirkung nicht mehr unterstellen und muss die Sperre aufheben. Wenn nicht dann zum Teamleiter und mit dem die Sache klären.
Lasst euch doch nicht alles gefallen. Ihr seid doch keine Lämmer die man zur Schlachtbank führt.
Gruß klaus
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verstehe das noch nicht
ab zu sozialgericht und leistungsklage und eilverfahren einleiten
außerdem gibt es amtsermittlungspflicht
das vergessen die arges immer wieder
d. h., die arge könnte bei der barmer anrufen und nachfragenmit geht hier wieder der hut hoch, was für typen da im amt sitzen
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Noramlerweise gibts von der KK doch vor der Kur einen Bewilligungsbescheid darüber , daß man als Begleitperoson mit genehmigt ist.
Hast Du den denn vorher nicht abgegeben? Menr braucht es auch bei einer Reha nicht...
Das müsste eigentlich reichen!
Wieso musstest Du Dich in der Kur selber verosrgen? Wenn das von der KK genehmigt ist, dann bist Du dort auch als Begleitperson vollverfpflegt...
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