muß laut ARGE Wohnung wechseln, bitte um Hilfe

  • Erst ein mal ein dickes Hallo an dieses Forum,


    bin echt froh dass ich diese Seite gefunden habe. Ich weiß nicht was ich machen soll und bitte Euch um Hilfe.


    Ich fang dann mal an:


    Meine Mutter bekommt ALG2 Leistung von der ARGE. Zur Lebensgemeinschaft gehörten mein vor kurzem verstorbener Vater (Rentner) und ich (Arbeiter mit ca. 1500,- Netto). Seit dem Tod bekommt meine Mutter 464,-, vorher waren es so knapp 300,-. So, vor einigen Tagen kam ein Brief von der ARGE, die angemessenen Kosten für die Wohnung (3 Zimmer, 75qm) liegen weit drunter. Ok, ist verständlich, 6 Monate geben die uns Zeit zum Wechsel.


    Jetzt sieht es so aus dass ich auf Rat der Sozial-Arbeiterin jeweils für mich und meine Mutter eine 2 Zimmer Wohnung suchen soll. Wenn wir zusammen ziehen würden, bekommt Sie keine Leistungen weil ich zu viel verdiene! Die Kalt-Miete darf 216,70,- betragen (45qm), dass wird anscheinend für 1 Person bezahlt.


    Ihre zukünftigen Einnahmen:
    Ab dem 63.sten Lebensfahr muß Sie laut ARGE Rente beantragen. Ihre Rente+Witwenrente wird dann so ca. zusammen nur 400,- betragen. Jetzt habe ich nach Wohnungen gesucht und musste feststellen dass für nur 50,- mehr etliche verfügbar sind. Was passiert wenn ich jetzt eine Wohnung habe die z.B. 48qm groß ist und 256,- Kalt kostet?


    Da ich von sowas absolut keine Ahnung habe, suche ich hier Rat. Es gibt ja auch noch das mit dem Wohngeld, ist das in den ALG2 Leistungen inklusive oder sind das 2 Paar Schuhe?
    Auf so Online-Wohngeld-Rechner wurden in diesem Fall ein Wohngeld von 300,- errechnet, wie geht denn dass jetzt bitte? Der Regelsatz liegt doch bei 216,- oder??? Ist es dann nicht besser erst Rente zu beantragen und dann Wohngeld, ohne die ARGE ?


    Gruß aus der Goldstadt

  • Hallo Klaus,


    ja ich (noch 29) wohne zusammen mit meiner Mutter. Da ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre wird natürlich mein Lohn mit angerechnet.
    Eigentlich wollte ich Sie nicht alleine lassen aber leider reicht mein Lohn nicht für beide, darum will ich jetzt eine eigene Wohnung.


    Gruß

  • Hallo Goldstädter!


    Da hat Dich die ARGE leider falsch eingestuft!


    Du bist über 26 und kannst für Deinen Lebensunterhalt alleine aufkommen!


    Dich nur weil Du bei den Eltern gelebt hast mit in die Bedarfsgemeinschaft einzubinden ist nicht korrekt gelaufen, Das einzige was gemacht werden durfte war Deinen Mietanteil zu der ALG Berechnung der Eltern mit einzubeziehen!


    Heisst das Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haus Deiner Eltern gebildet hättest, würdest Du ALG II beziehen müssen, musst Du aber nicht! Ich weis das die ARGE da einen § ranzieht indem sie glaubt auf bei im Haushalt befindlichen Kindern eien leistung dieser einrechnen zu dürfen, in Deinem Fall bin ich mir absolut sicher ist das falsch, deshalb rate ich Dir einen Rechtsanwalt aufzusuchen und den von Dir in Anrechnung gebrachten Teil zurück zu fordern!


    Du bist Lediglich verpflichtet zu den Mietkosten und den Nebenkosten Deine Leistungen zu erbringen musst dafür aber nicht in dei Bedarfsgemeinschaft integriert werden, wei gesagt Du würdest eine eigene bilden!


    Verstehe nicht das die Dame der Caritas das nicht bemerkt hat! Die Aussage das wenn Ihr zusammen zieht Deine Mutter nichts bekäme ist demnach ebenso falsch! Deine Mutter bildet jetzt ohne Deinen Vater (mein Beileid nachträglich) eine BG und hätte somit einen Leistungsanspruch auf 40+x qm² betragen soweit die Kaltmiete dies zulässt, solltest Du also weiterhin mit Ihr dort wohnen wollen müsstest Du den Mietvertrag gemäss nur für die zusätzlichen qm² aufkommen! Du gehörst weil eigenständig nicht zur BG! Allenfalls kan die ARGE eine HG (Haushaltsgemeinschaft) oder eine WG (Wohngemeinschaft) aus dem Mutter - Sohn-Verhältnis ableiten! Ich habe jedenfalls diesbezüglich keinen Gesetzestext in Erinnerung der in irgendeiner Wiese diese Bedarfsgemeinschaft rechtfertigt, Da würde ich in jedem Fall beim Teamleiter persönlich vorsprechen, die Auslegung ist eindeutig falsch, etwas anderes wäre es könntest Du Deinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten dann hätte die ARGE Dich in die BG reinnehmen müssen!


    Also ist der Umzug blödsinn und ebenso der angebliche Nichtanspruch Deiner Mutter wenn Du dort verbleibst! Solltest Du dazu eine andere rechtsverbindliche Auskunft erhalten bitte ich Dich mir dies unbedingt mitzuteilen, aber ich bin mir da zu 95% sicher das meien Ausführungen richtig sind!


    Ich denke das wird nicht der letzte Kontakt sein!


    Gruss

  • sorry sorry sorry :o


    habe jetzt noch einmal in den Unterlagen nachgeschaut. Ich gehöre doch nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
    Ich muß alle ca. 6 Monate meine Lohnabrechnungen vorlegen, darum hatte ich gedacht dass ich auch zur Bedarfsgemeinschaft gehöre.


    Zitat

    Du bist Lediglich verpflichtet zu den Mietkosten und den Nebenkosten Deine Leistungen zu erbringen musst dafür aber nicht in dei Bedarfsgemeinschaft integriert werden, wei gesagt Du würdest eine eigene bilden!


    Verstehe nicht das die Dame der Caritas das nicht bemerkt hat! Die Aussage das wenn Ihr zusammen zieht Deine Mutter nichts bekäme ist demnach ebenso falsch! Deine Mutter bildet jetzt ohne Deinen Vater (mein Beileid nachträglich) eine BG und hätte somit einen Leistungsanspruch auf 40+x qm² betragen soweit die Kaltmiete dies zulässt, solltest Du also weiterhin mit Ihr dort wohnen wollen müsstest Du den Mietvertrag gemäss nur für die zusätzlichen qm² aufkommen!


    zählt dass jetzt nur solange meine Mutter ALG2 Leistungen bezieht? oder später auch (in der Grundsicherung) wenn Sie Rentnerin wird? Nicht dass die später stress machen.


    Entschuldigt mich bitte wenn ich keine gescheiten Angaben für eine passende Antwort mache. Aber wie gesagt ich habe keine Ahnung in so Sachen und befinde mich jetzt in einer Zwickmühlen-Situation. Will Sie nicht alleine lassen aber nach derzeitigem Wissen/Stand muss ich es. Bin halber am verzweifeln und mach mir hier einen rießigen Kopf wegen der Angelegenheit.


    d.H wenn ich richtig verstehe können wir in der Wohnung bleiben und Sie bekommt für die 45qm die Leistungen und ich muß für den Rest aufkommen oder ? In dem Brief wegen den erhöhten Kosten für Unterkunft ist als angemessene Kaltmiete 292,- eingetragen, kosten tut die aber 372,- Kalt. Das sind 80,- zu viel die ich dann zahlen müsste.


    Gruß und Danke

  • Ja,ja immer von vorne anfangen!


    1. auch das mit der Vorlage der Lohnabrechnung ist meines Erachtens nicht berechtigt!


    Du bist durch Dein Einkommen so Unabhängig von der ARGE, das die da ansich überhaupt keine Angaben von Dir zu Fordern hat!


    Die Situation ist klar, Du klnntest zwar eine mögliche gemeinsame Bedarfsgemeisnchaft versorgen so das die andere Person keinerlei Leistuingen in Anspruch nehmen müsste, aber ich kenne diesbezüglich keine Begründung die der ARGE diesbezüglich eine Rechtfertigung dazu geben würde.


    Du bist einzig und allein als Mitmieter einer WG oder HG anzusehen aber nicht der BG der Eltern oder jetzt der Mutter!


    Die Aufrechnung kannst Du besser nachvollziehen wenn Du Dich in die ARGE versetzt und den Leistungsanspruch der BG (Mutter) bewerten sollst.
    Dann sieht es so aus das in der BG Deiner MUtter eine nicht zur BG gehörige Person lebt die eigenständig ist und somit natürlich auch eigenständig den von ihr (dieser Person) genutzten Anteil erbringen kann, in der Regel kann man daher wohl von 50% der Miete ausgehen ebenso der weiteren Kosten.


    Mit 80€ so wie Du es Dir grade zu denken scheinst kommst Du nicht davon. Im Grunde hätte dies ind er Vergangenheit auch so aussehen müssen, nur das zur BG der Mutter auch noch Dein Vater gehört hat, demnach hätte die ARGE 2/3 zu 1/3 für die Wohnung in Bezug setzen müssen. Ich weis ja nicht wieviel Du an Deine Elteren gezahlt hast, aber so wäre es im Grunde angemessen gewesen, es sei denn und jetzt folgt die Ausnahme: das Du z.B. nur 16qm² bewohnt hast und Deine Eltern den Rest der Wohnung (Achtung auch hier muss anteilig Küche, Flur und Bad einbezogen werden)


    Die Wohnfläche die die ARGE Deiner Mutter erstatten würde beträgt demnach 40qm² oder den Betrag von 292€ Warm dürfte das dann so um die 340-360 € liegen. Den Rest müsstest Du aufbringen woltet Ihr in der Wohnung verbleiben und darüber hinaus müsste die qm² bei der ARGE umgemeldet werden was man in soweit machen kann das Du eines der Zimmer als vom Vater genutzt jetzt übernimmst, diesbezüglich muss man vermutlich noch nicht einmal den Mietvertrag ändern sondern es reicht wahrscheinlich eine Erklärung Deinerseits!


    Ich denke das die gleichen Vorgaben auch für später gelten, aber das muss die ARGE Dir wahrheitsgemäß beantworten, ich würde es mir schriftlich geben lassen!


    Sollte Die ARGE Schwierigkeiten machen denke einfach über einen WG Mietvertrag mit dem Vermieter nach dann müsst Ihr euch beide als eigenständige Mieter in den Mietvertrag einsetzen lassen.


    Einen Grund zum Auszug und zur getrennten Wohnungsanmietung sehe ich nicht!


    Fragen kostet nichts und Du kannst ja mal die Dame der Caritas fragen und sie durch meine Infos mal schlau machen, die könne das dann meist sogar rechtsverbindlich bestätigen, aber ich bin mir wie gesagt zu 95% sicher !


    Viel Erfolg!