ALG und Wohneigentum

  • hallo,


    ich habe gelesen dass angemessenes Wohneigentum bei Beantragung von ALG2 nicht berücksichtigt wird bzw. im Einzelfall geprüft wird. Da Wohngeld entfällt, soll der Betrag für die Grundsteuer etc. übernommen werden. stimmt das soweit?
    wie verhält es sich, wenn man als Einzelperson über Wohneigentum im Wert von ca. 15 000 € verfügt?
    das Haus hat eine Größe von 65m², das Grundstück ist 2000m² groß.
    Da ich wahrscheinlich bald ALG beantragen muss wäre es gut zu wissen ob eine relativ große (d.h. höhere Grundstückssteuer) aber nicht werthaltige Eigentumsimmobilie akzeptiert wird oder müsste ich verkaufen? Es wäre ja billiger 1x im Jahr die Grundsteuer für mich zu bezahlen als ne Wohnung mtl...


    Danke!

  • Hallo Worker,


    das Haus hat eine Wohnfläche von 65 qm oder meinst du damit die Grundfläche ?
    Bei den 15.000 ist das der Wert des Hauses oder des Grundstücks oder von beidem ?


    Selbstgenutztes Wohneigentum wenn angemessen, darf nicht als verwertbares Vermögen angesehen werden.
    Die Frage wird sich stellen, ob du einen Teil des Grundstücks verkaufen kannst, da die Grundstücksgröße nicht als angemessen anzusehen ist außer du hast einen sack voll Kinder.
    Bei angemessener eigengenutzter Immobilien wird die Grundsteuer von der ARGE übernommen.
    Schuldzinsen und Wohngeld(Nebenkosten) auch. Tilgung muss aus Regelsatz bestritten werden.


    Gruß klaus

  • 65m² Grundfläche.
    15000€ ist der Gesamtwert der "Immobilie" + das Grundstück. Einen Teil vermieten wäre zwar möglich doch fast unzumutbar, da die Grundstückspreise sowieso minimalst sind dort sooo groß 2000m² dann auch nicht sind wie sie klingen. Das Haus liegt im ländlichen Gebiet am Waldrand.

  • Es kommt eben nicht auf die Grundfläche an, sondern auf die Wohnfläche an.


    2000qm sind nicht so groß? Ich wohne im Landkreis München, und da werden Reihenhäuser mit 100 qm Grund verkauft und zu Preisen da fällst du vom Glauben ab. Da brauchst du keinen Rasenmäher, da langt es den Rasierapparat vom Balkon zu halten.


    Gruß Klaus

  • ich wohne in Sachsen, da bekommt man Grundstücke zt für deutlich unter 5€/m², und damit sind keine landwirtschaftl. Flächen gemeint.
    ist das dann also eine Sache der Einzelfallsprüfung? ich hab noch irgendwo gefunden dass die Grundstücksfläche in der Stadt von ~500m² und auf dem Land von ~800m² als angemessen gilt und die Wohnfläche eines EFH bis 130m².
    Im Haus liege ich ja deutlich darunter, nur das Grundstück ist eben ein gutes Stück größer. Glaube aber kaum dass sich ein Käufer für ne abgetrennte Ecke des Grundstücks finden würde, niemals, da das Haus genau in der Mitte liegt.
    Als Alternative, falls die Nebenkosten nicht übernommen werden würde nur ein kompletter Verkauf und Umzug in ne Wohnung in Frage kommen, aber das will ich nicht und günstiger kommt es das Amt auch nicht, im Gegenteil.
    Das Grundstück ist komplett schuldenfrei, es wurde aus eigenen Mitteln vor der Entlassung abbezahlt. Wert wie gesagt ca. 15.000€, ca. 50m² Wohnfläche und 2011m² Grundstücksfläche.

  • Wenn Du da mal nicht verpflichtet wirst etwas zu Geld zu machen?


    Haste denn niemanden dem Du was für ein paar euro verpachten kannst? Einem Freund der z.B. Kanninchen hält, oder ein paar Hühner ?



    Zaun drauf, Flöcke rein und für 120€ 150€ 180 € Jahrespacht oder Campingwagenabstellplatz, Bootsabstellplatz ect. evtl. Anhänger abstellplatz für'n Schrottsammler!


    Bis doch Biker, Mach eine Vereinsgrillplatz draus hauptsache gegen etwas Kohle verkleinern!



    Gruss