Halloliebe Forumsteilnehmer,
habe heute Nachricht von der ARGE bekommen.
Abhilfebescheid zum Widerspruch vom 04.09.2008
Sehr......
nach eingehender Überprüfung der Sach-und Rechtslage hebe ich den angefochtenen Bescheid vom 25.08.2208 auf
Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen,
d.h. die Leistungen werden ausnahmslos als Beihilfe gewährt.
Die weiteren Einzelheiten bitte ich dem Ihnen noch gesondert zugehenden Bescheid zu entnehmen.
Die Ihnen durch die Erhebung des Widerspruchs entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten werden auf Antrag seitens der ARGE dem grunde nach erstattet.
Zur Sachlage:
Mein SB wollte mir ALG II nur als Darlehen gewähren, da mir meine Eltern vor 6 Jahren mir Ihr Haus überlassen haben und ich damit im Grundbuch als Eigentümer stehe. Meine Eltern haben aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen, sodaß ich über das Haus nicht verfügen kann.
Um überhaupt Leistungen zu bekommen zwang mich mein SB die Darlehensverträge zu unterschreiben und ich musste einem Eintrag ins Grundbuch als Grundschuld zustimmen.Ich sagte Ihm nur , meine Unterschrift würde ihm nicht weiterhelfen, da ohne Zustimmung meiner Eltern er keinen Grundbucheintrag vornehmen kann, und meine Eltern mitnichten einem Eintrag zustimmen würden. Ich machte ihn auch auf das Urteil des BSG 06.12.2007, AZ.: B 14/7b AS 46/06 R aufmerksam, indem Entschieden wurde: Ein mit Nießbrauch belastetet Haus das nicht selbstgenutzt wird ist nicht als Vermögen anzusehen. Er meinte nur, das interessiere Ihn nicht.
Somit dazu dass SB machen kann was er will. Leute lasst euch nichts gefallen.
Kämpft für eure Rechte, die ARGE ist nicht allmächtig.
Übrigens musste der selbe SB, der so hoch auf seinem Thron saß, den Bescheid aufheben und den Widerspruch abhelfen.
Werde heute mit einer Flasche Wein ins Bettgehen und es mir gutgehen lassen.
Danke an alle hier im Forum die mir weitergeholfen haben.
Wer mehr Details wissen will, per email oder PN.
Ein supergut gelaunter Klaus