Hallo zusammen.
Meine Frau macht Umschulung ab 01.09.2008. Dafür bezahlt ARGE .Ich habe Arbeit gefunden, aber Lohn ist nicht so groß. Wir haben Anspruch auf weitere Leistungen von ARGE. Wir wollen auf ALG2 verzichten und Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
In diesem Fall (ohne ALG2, mit Kinderzuschlag) kann meine Frau Finanzierung von ARGE für die Umschulung verloren?
Oder es ist möglich weiter, aber nur als Darlehen?
Ist das Kinderzuschlag als Hilfebedürftigkeit gemäß SGBII?
Quelle: §9, §16Abs. 4 , SGBII
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Den Kindergeldzuschlag wirst du kaum bekommen denn so blöde das auch klingt aber du mußt dafür ein bestimmtes Einkommen haben.
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