Bafög-Kürzung wegen neg. Eink. aus V. u. V.

  • Kürzlich hat mein Sohn mit folgender Begründung Einspruch gegen seinen Bafög-Bescheid eingelegt:


    Die Einkommensberechnung meiner Eltern ist nicht plausibel. Die Nichtanerkennung der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist nach Ansicht meines Vaters verfassungsrechtlich bedenklich, weil im Gegenzug positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zur Einkommenserhöhung herangezogen werden. Hier können wir nur vermuten und auch akzeptieren, dass gut betuchte Eltern auf diese Art und Weise gehindert werden sollen, sich arm zu rechnen.


    Sollte diese Verfahrensweise rechtlich unbedenklich sein, dann ist auf keinen Fall rechtens, dass die infolge der o. g. negativen Einkünfte erzielten Steuerersparnisse die Bafög-relevanten Einkünfte erhöhen dürfen.


    Die Auswirkungen mit den Daten meines Vaters von 2006 ergeben, dass sein zu versteuerndes Einkommen sich infolge der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 24 504 € auf 11 348 € vermindern. Daraus resultierend vermindert sich auch die tarifliche Einkommenssteuer von 1 642 € auf 0 € und das Bafög-relevante Einkommen erhöht sich um diese 1 642 € und vermindert dadurch meine Ansprüche auf Bafög.


    Bitte veranlassen Sie, dass diese unplausible Berechnungsmethode geändert wird. Die höheren Zahlungen Ihrerseits erwarte ich dringend, weil ich von meinen Eltern aufgrund derer Belastungen nicht viel mehr erwarten kann.


    Wie gut sind unsere Chancen für einen Prozess?