ohne zufluss rückzahlung

  • Hy jungs und mädels
    hab da nal ne frage.meine frau und ich bilden eine BG.ich bekomm hartz IV meine frau arbeitet halbtags in einer schule als rehnemachefrau.Soweit egal nun meine frage.Meine Frau bekommt da sie im öffentlichen dienst arbeitet den 13 monat bezahlt,was sie auch bekommen hat und mir wurde für den monat dezember die leistung eingestellt.Soweit ist das noch Ok(meine Frau bekam mit lohn dez über 1900 €) und ich keine leistung von der Arge. NUN Will die Arge von mir noch 60,80 weil eihne überzahlung angeblich vorlag.Es sind doch im dez keinerlei leistungen geflossen.somit stünde der arge doch auch nichts zu.und wie kommen die auf 60,54 €


    Bin mal gespannt ob jemand ähnliches passiert ist


    gruß hans

  • sicher doch im bescheid steht sehr geehrt er usw.
    für sie und in ihrer bedarfsgemeinschaft lebenden personen werden leistungen für die zeit vom 1.1-31.1 bewilligt
    Folgende änderungen sind eingetreten
    Abrechnung nach vorlage der verdienstbescheinigung aus dezember.Die enstandene überzahlung von 60.54€
    wird mit den leistungen im februar verrechnet


    Der bescheid über die bewilligung von leistungen zur sicherung des lebensunterhalts wird deshalb aufgehoben
    im beigefügten berechnungsbogen finden sie einzelheiten zur berechnung und änderung der leistungshöhe



    Dann im Berechnungsbogen als anhang
    Regelleistungen 632,00
    Mehrbedarf 51,13
    anerkannte
    monatl kosten
    unterk/heizung 378,25


    macht 1061,38


    sonnst steht dort nix


    Da ich wegen dem Weihnachtsgeld meiner frau über 1900€ zur verfügung hatte bekam ich von der arge
    Nix aber auch garnix deshalb weis ich nicht wie die auf 60,54 € kommen
    Krankenvers bin ich über die frau


    gruß wenzel

  • Solltest du in Widerspruch gehen denn sie könen dir nur das berechnen was du im Monat bekommst.wenn du also im Dezember durch die Höhe des Verdienstes deiner Frau nix bekommen hast dann gibt es auch keine Überbezahlung.Ab Januar gilt das Einkommen was auf der Lohnabrechnung steht bzw. auf euren Konto eingeht.

  • habe am 29 januar erst termin bekommen bin mal gespannt was da rauskommt.ich hoff die ziehen die 60€ nicht schon dabei ab.Die müssen doch eine soziale verträglichkeit einhalten oder???
    Jedenfalls geb ich euch mal bescheid was sich dann abgespielt hat


    gruß wenzel

  • eine verrechnung ist in diesem fall rechtswidrig, auch wenn sie zugern von den behörden gemacht wird
    und schon deshalb solltest du widerspruch erheben
    und nicht erst bis zum 29 warten. Ein satz reicht ja für den widerspruch

  • Hallo Leute


    Bin in dieses Forum um eine Antwort zu finden auf die Rechtmäßigkeit einer Rückforderung durch die ARGE. Weil sie im Mai 2009 zu viel an mich gezahlt haben wollen sie im September eine Rückerstattung von über 300 €.


    Nun hat mir jemand gesagt er hätte im Fernsehen einen Bericht gesehen in dem gesagt wurde das es ein Gerichtsurteil (Grundsatzurteil) geben würde in dem es heißt das die ARGE kein Recht hat zu viel gezahlte Leistungen zurück zu fordern!
    Ist irgendjemand darüber etwas bekannt? Wenn ja kenn jemand die Quelle in Internet in dem das nachzulesen ist?