Verheiratet, ein Partner muss ins Pflegeheim

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, die meine Tante betrifft.


    Sie hat jahrelang ihren Mann zu Hause mit Pflegestufe III versorgt. Nun musste er aufgrund gesundheitlicher Probleme meiner Tante ins Heim und wird dort auch bleiben.


    Meine Tante hatte schon anteilig Hartz IV , ca 150 €, bezogen. Die große Wohnung hat sie gekündigt.
    Das Pflegegled geht ja eh ans Heim.
    Gehe ich recht in der Annahme, das sie nun als Einzelperson gesehen wird, obwohl sie verheiratet ist?
    Wenn sie mehr als 45 m² will, zahlt die ARGE dann anteilig die Miete? Oder stimmen sie der Wohnung nicht zu?
    Der Betrag, der ihr bleibt liegt bei 351€, oder?

  • Hallo,
    also... mein jetziger Partner ist auch verheiratet,seine Frau ist auch in einem Pflegeheim mit Pflegestufe 3...
    Wo hat ihr Mann denn seinen Hauptwohnsitz???
    Als wir noch nicht zusammen wohnten hatte seine Frau ihren Hauptwohnsitz weiterhin bei ihm... das könnte für sie beim Amt von vorteil sein...solange er bei ihr gemeldet ist kann sie sich auch von der GEz befreien lassen...
    Ich denke das sie nur allein gerechnet wird wenn sich auch sein wohnsitz ändert..

  • Ich hatte Dir ja geantwortet,


    Nicht die Ehefrau wird allein zu betrachten sein sondern Du! Nicht Dein Mann sondern Dein Lebenspartner,


    Klare Definitonen = klare Ergebnisse! Rest kannste ja nachlesen!



    Zum Wohnsitz:


    Warum sollte der Mann einer anderen Frau und deren Kinder nicht zu Dir ziehen dürfen? Macht einen Mietvertrag WG / HG fertig ist der Kuchen! Un darauf hat Ulla keine Antwort gehabt???


    Bekanntlich sind alle guten Dinge derer 3 also werde ich Ihr das mal unterjubeln beim Nächten aufeinandertreffen!


    Gruss

  • Hallo Darktarista!


    Das ist vollkommen richtig wa sden Regelsatz betrifft nur gewertet werden muss die BG mit 2 Personen aber getrennte Kosten für Unterbringung, dann ist Deine Tante wieder bei 40/45 qm.² aber die BG besteht aus 2 Personen, denn die Tante bleibt nach wie vor verheiratet, aber getrennt lebend und man muss es so sehen das die Pflegebedürftige Person ebenso wie Deine Tante dem anderen gegenüber im Grunde zum Unterhalt verpflichtet ist, aber da selbst bedürftig ist dies natürlich nicht möglich!


    Gruss