Hallo...
Da ich aufgrund des Einkommens meinens Partners kein ALG II mehr beziehen, musste ich mich deshalb um eine freiwillige Krankenversicherung kümmern. Diese kostet mich monatlich 133 inkl. Pflegeversicherung. Mein Problem mit der ARGE... Habe einen Antrag auf Beitragserstattung gestellt. Steht mir ja laut SGB II zu.
(§ 26 Abs. 3 SGB II: übernimmt die Bundesagentur (ARGE, JobCenter...) auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit die Person allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würde.)
Meine Fragen dazu...
Was bedeutet im erforderlichen Umfang? Spielt auch hier das Einkommen meines Partners eine Rolle, ob die ARGE überhaupt die Beiträge erstattet?
Frage deshalb, weil die ARGE Einkommensnachweise von meinem Partner haben möchte. Ausserdem haben die mich um Beantragung von Kinderzuschlag gebeten. Muss ich den ggf. dann für meine Versicherungen verwenden? Die können doch nicht alles was man bekommt für sich beanspruchen?
Freue mich auf Eure Antworten!
VIIIIIIeeelen Dank!!!!!:)