Einkommensanrechnung bei selbstständigem Partner

  • Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
    Ich bin zurzeit noch Studentin und wohne mit meinem Freund zusammen, der selbstständig ist.
    Es sieht so aus, daß ich erstmal keinen Job bekomme und so Hartz 4 beantragen muss.
    Wir leben in einer relativ großen Wohnung zusammen, die knapp 600€ warm kostet und teilen uns zur Zeit die Miete. Wie läuft das denn, wenn ich jetzt Hartz4 beantrage, würde das Amt einfach meinen Mietanteil von 300€ sehen und "sagen":Ja, okay, zahlen wir(weil die ja sonst auch bei einer Person bis 360€ warm gehen)."Oder würden die sagen, mein Freund musste die komplette Miete zahlen, und sogar komplett für mich aufkommen??Ich hab mal gehört, daß der Selbstständige eine Ein-und Ausgabenliste erstellen muss, aber es gibt doch sicher gewisse Grenzen, ab wann derjenige erst für den anderen aufkommen muss, oder?Mein Freund verdient mittlerweile nicht so übel,aber komplett für mich sorgen kann er dann doch nicht!
    Also: Gibt es Obergrenzen beim Verdienst?Wenn ja, wie hoch?
    Müßte ich sogar evtl. dämlicherweise ausziehen, bloß wie kann ich garantiertbekommen, daß man mir die neue Wohnung auch zahlt?
    Fragen über Fragen, Hilfe!
    Danke schonmal....

  • Hallo,


    gib einfach mal in der Suchfunktion


    Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft ein.


    Dann bekommst du Antwort auf alle Fragen.
    Das Thema wurde hier schon x-mal breitgetreten.
    Sollte dann noch was unklar sein, dann frag nochmal nach.


    Gruß klaus

  • mhm...., also ich hab da nix gefunden-ist auch generell in der weiten Welt des Internets schwierig Infos zu finden.
    mir geht es ja nur darum, daß ich überhaupt was zur Überbrückung bekomme-ich will ja schließlich nicht ewig dem Staat auf der Tasche liegen.
    ich mach mal ein Zahlenspiel-nehmen wir mal an, mein Freund nimmt ca. 2000€ ein hat er die ja nicht als Gewinn!
    Davon gehen Privatkrankenversicherung,Berufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung, Kreditrückzahlung aus Studentenzeiten, Neuinvestitionen etc. ab-außerdem hat er das "Pech" ab diesem Jahr Mehrwertssteuer verlangen zu müssen, weil sein Jahreseinkommen über 17500€/Jahr liegt.
    Das Amt wird doch nun nicht von ihm verlangen, daß er allein die 600€ Miete, 50€ Strom und 35€ Telefongebühren zahlt, mal abgesehen von Lebensmitteln, meiner Krankenversicherung etc.
    Ich muss das ja alles wissen, bevor ich zum Amt renne, und die mir dann sagen, nö sie kriegen keinen cent!
    Ich möchte auch nicht rumlügen müssen, vn wegen, wir sind nur ´ne WG-läßt sich kaum leugnn, daß man seit 5 Jahren ein Paar ist.
    Vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Situation!
    Habe auch mal vor Jahren von einer Bekannten erfahren, daß ihr Mann 1200€ netto verdient hat, und er komplett für sie sorgen musste.Sind die Grenzen echt so niedrig??

  • Also, zuerst einmal: PKV, RV und ähnliche Versicherungen sind erst vom GEwinn zu bezahlen, andere Kosten wie Investitionen, die direkte Betriebsausgaben sind, schmälern den Gewinn.


    Beispiel:


    Dein Freund hat einen Umsatz von 2000 EUR.


    Er hat Betriebsausgaben (Investitionen, Material etc.) von 500 EUR.


    Damit hat er einen Gewinn von 1500 EUR.


    Dieser GEwinn wird einer Berechnung der ARGE zugrunde gelegt.


    Seine PKV, RV etc kann/muss er in der Anlage zu seinem Einkommen mit angeben, damit sie ebenfalls berücksichtigt werden.


    Grundsätzlich gelten dann die gleichen Anrechnungssätze wie bei einem "normalen" Einkommen, also Grundfreibetrag 100 EUR, danach 20 % bis 800 EUR, dann 10 % bis 1200 EUR.


    Wenn ihr eine BG seid, wird bei den KdU die angemessene Miete für zwei PErsonen zugrunde gelegt. Wenn eine alleinstehende Person 360 EUR zugestanden bekommt, werden für zwei Personen garantiert keine 600 EUR gezahlt. Eure Wohnung ist also zu teuer, d. h. die ARGE wird nur die angemessenen KdU für die Berechnung zugrunde legen.


    Damit ergibt sich:


    2 x 316 EUR Regelleistung für dich und deinen Freund
    + angemessene KdU (einfach mal aus der Luft gegriffen: 450 EUR)


    macht die euch maximal zustehenden Leistungen. In meinem Beispiel wären das 1082 EUR. Liegt dein Freund nun mit seinem Gewinn nach Abzug der Beiträge zur PKV und RV über dieser Summe, hast du keinen Anspruch. Liegt er drunter, bekommt ihr aufstockende Leistungen nach Abzug der Freibeträge.


    Den für euch geltenden KdU-Satz musst du bei eurer ARGE erfragen.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Solltest du keinen anspruch haben, kann dein Freund die für dich gezahlten Beiträge in der KV in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnlcihe Beastung geltend machen.


    P.P.S.: Die Mehrwertsteuer ist für ihn nur ein durchlaufender Posten, da er sie ja komplett an das Finanzamt abführen muss. Sie darf also nicht zum Gewinn dazugerechnet werden.