Regelsatz fürs Kind trotz Elterngeld?

  • Hallo zusammen,


    habe letzte Woche den neuen Bewilligungsbescheid bekommen, inklusive einer Änderung. Und zwar wurde mir für meine Tochter (6 Monate) ein Betrag von 46,- € monatlich bewilligt, der sich aus dem Regelsatz für Kinder U14 minus Kindergeld zusammen setzt. Für die letzten 6 Monate habe ich eine Rückzahlung von über 370 € bekommen.
    Nun meine Frage: Ist das korrekt? Als ich nach der Geburt meiner Tochter die Unterlagen (Geburtsurkunde, Kindergeld-Bescheid usw.) nachreichte, hab ich keinen Änderungsbescheid bekommen. Erst jetzt nach neuer Antragstellung.
    Ich dachte immer, man kriegt den Regelsatz fürs Kind nur, wenn man kein Elterngeld bekommt. Wusste nur, dass Elterngeld nicht als Ek angerechnet wird.
    Hab nun die Befürchtung, dass ich das irgendwann zurück zahlen muss, wenn sich rausstellt, dass die Zahlung falsch war. Zumal der Sachbearbeiter das ja letztes Jahr nicht berücksichtigt hat (deswegen die Nachzahlung).
    Hoffe, jemand weiß Bescheid. Vielen Dank,


    Gruß, Jalale.

  • Hallo Jalale


    Ne das hat schon seine richtigkeit. Das Elterngeld ist ja nicht fürs Kind sondern für die Person die mit dem Kind zuhause bleibt. Ein Kind unter 14 hat einen Anspruch von 211 Euro. Minus 164 Euro Kindergeld bleiben noch 47 Euro die du dann vom Amt bekommst. Und eben noch den Mietanteil. Das die Zahlung für deine kurze erst jetzt berücksichtigt wurden liegt daran das das werte Amt mal wieder nicht aus dem Knick kam und die Geburtsurkunde und der Kindergeldbescheid schlicht nicht bearbeitet wurden.
    Hat also alles seine Richtigkeit.


    Liebe Grüße


    Jea

  • Hallo Jalale,


    wenn du alle Unterlagen (also auch Kindergeld-Bescheid) direkt eingereicht hast und die ARGE die Bearbeitung verschlampt hat, ist es Schuld der ARGE, dass es zu einer Überzahlung gekommen ist. In diesem Fall bist du NICHT verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Leg sofort Widerspruch dagegen ein mit ebendieser Begründung, wenn es dafür noch nicht zu spät ist!!!


    Grundsätzlich is es aber richtig, dass das Kindergeld auf die Regelleistung des Kindes zu 100 % angerechnet wird. Das Elterngeld andererseits bleibt komplett anrechnungsfrei, sofern es die 300 EUR nicht übersteigt. Alles, was darüber geht, wird ebenfalls angerechnet.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana,


    danke für die Tipps. Es kam bisher nicht zu einer Rückforderung. Hab den Änderungsbescheid mit der Nachzahlung grad erst bekommen.
    Ich hatte mich nur gewundert, dass letztes Jahr der Regelsatz nicht berücksichtigt wurde und war mir nicht sicher was nun richtig ist. Und um erst gar nicht Gefahr zu laufen nachzahlen zu müssen, hab ich lieber nachgefragt. Ich weiß ja nun, dass das seine Richtigkeit hat, und wenn nicht, werd ich mich verhalten, wie du es empfohlen hast.
    Vielen Dank nochmal für die Antwort,


    lieben Gruß,
    Jalale