Frage zu Leistungen!

  • Hallo,
    Ich bin 17 Jahre alt und bin seit dem 11.01.09 nicht mehr zu Hause bzw. bei meinen Eltern wohnhaft. Durch diesen Umstand war es mir nicht möglich das 12. Schuljahr zu absolvieren bzw. zu Ende zu bringen.
    Seit jeher wohne Ich nun mit, in der Wohnung meiner Freundin.
    Da Ich also über einen Wohnsitz verfüge, weiß Ich nicht, was Ich genau beziehen muss/soll, da Ich bis 01.08.09 praktisch erwerbslos bin.
    Da Ich eine Ausbildung beim BUND in Aussicht habe, stellt sich die Frage, ob Ich bis zu dem genannten Datum irgendwelche, und wenn ja - welche Leistungen beziehen darf/kann.


    Die Frage ist also; Welche finanzielle Unterstützung kann Ich mir bei den Ämtern holen?


    Ich danke im Vorraus,
    Daniel Ludwigs

  • Hallo Daniel,


    das Datum hast du wohl verwechselt. Oder bist du wirklich erst gestern ausgezogen?


    Das Problem ist, dass du unter 25 Jahre bist und eigentlich nicht so einfach ausziehen "darfst". Das bedarf schwerwiegender Gründe. Desweiteren bist du ja noch minderjährig und somit sollte doch eigentlich feststehen das deine Eltern für dich aufkommen müssen. Was übrigens auch für die Ausbildungszeit gilt. Außerdem steht dir ja noch Kindergeld zu.


    Etwas mehr Details zu deinem Fall, wären nicht schlecht, da man so nicht wirklich urteilen kann.

  • Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, das Ich am 27.01.09 18 Jahre alt werde.
    Und genau um diese Zeit geht es, vom 27.01.09 - 01.08.09.


    Welche Leistungen stehen mir in diesem Zeitraum zu?


    /Berichtigung: Nein, das Datum habe Ich nicht verwechselt.


    Grüße,
    Daniel

  • Hallo Daniel,


    auch wenn du 18 bist sind dir deine Eltern, bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung, zu Unterhalt verpflichtet.
    Und Unterhalstleistungen haben Vorrang vor Hartz IV.


    Warum bist du denn ausgezogen?
    Wurde es behördlicherseits angeordnet?


    Gruß Klaus