Mehr Wohnraum bei Krankheit?

  • Hallo zusammen,


    mich würde mal interessieren, ob jemand weiß, ob einem als ASTHMAPATIENT mehr Wohnraum zusteht.
    Ich selber bin grad in der Situation, dass ich Asthma habe (erst seit kurzem) und ich bis jetzt in einer 1-Zimmer Wohnung lebe. Laut Wohnungsamt stehen mir als alleinstehende Azubine 45 m2 + 8 m2 Toleranz zu... Das wären dann ka 53m2... Das Problem dabei ist einfach, dass ich hier wirklich keine Wihung zu finden ist, die in diese Toilerant fällt (natürlich gobt es Wohung die unter den 53m2 fallen, die haben aber kein Seperates Schlafzimmer und genau das bräuchte ich aber als Asthmatikerin, genau wie ein bad mit fenster wegen der feuchtigkeit) Hätte jetzt aber Ausblick auf eine Wohnung, die würde aber 56m2 sein und die will mir das amt nicht bewilligen. nichtmal ne freistellung geben...
    Jetzt habe ich von einer freundin gehört, dass es möglichg ist, mehr anspruch zu bekommen, wenn man asthma hat... daszu benörigt man wahrscheinlich einen schwerbehindertensausweis. den würde ich auch bekommen... 20 % hab ich eh schon...


    LG

  • Hallo!


    Ich denke das was Deine Freundin Dir da erzählt hat, fällt unter die Kategorie "Schwachsinn" einzig und allein kann man Mehrbedarfe geltend machen wenn entsprechende Nachweise dies belegen.


    Insbesondere was die qm² mit dem Mehrbedarf zu tun haben soll, habe ich nur ein Argument nämlich das eines Rollstuhlfahrers der mehr Platz benötigt um sein Gefährt abzustellen, Als Asthmatiker hingegen ist die qm² Zahl genau so wenig wie die qm³ Zahl der in der Wohnung befindlichen Luft von Bedeutung, einzig vielleicht die Qualität selbiger. Der Mehrbedarf begründet sich demnach einzig und allein auf die Mittel die Du zur Linderung oder zur Versorgung Deines Leidens benötigst, Flächenmässig selbst bei Vorratshaltung handelt es sich dann um einige qcm³. Die Kosten für die Medikamente hingegen rechtfertigen den Mehrbedarf!


    Wenn Deine ARGE Probleme wegen der Größe der Wohnung macht ist dies ein Vorwand oder nur Dummheit des Sachbearbeiters, denn ich habe 58qm² Wohnraum bewilligt bekommen und selbst wenn die Kosten für diese Wohnung über den üblichen Vorgaben der ARGE liegen, jede Wohnung unterliegt einer diesbezüglichen Einzelbewertung hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten.


    Sollte es notwendig sein, z.B. wegen Schimmelpilzen oder der Nähe zu einem Chemieunternehmen(weil wohlmöglich die Luftqualität beeinträchtigt ist und Du belegen kannst das dies in einer anderen, wenn auch größeren oder teurern Wohnung nicht der Fall ist, so kann der Sachbearbeiter im eigenen Ermessen entscheiden oder wenn er sich dazu ausser Stande sieht ja mal bei seinem Teamleiter nachfragen!


    Wenn er sich sperrt konfrontier Ihn damit das es bei anderen ALG II Beziehern in anderen Kommunen möglich ist und das dies letztlich nur von seinem Wohlwollen abhinge, notfalls frag in was für ein Problem er dann damit habe?!


    Gruss