Frage bzgl. Anspruchs

  • So... vorweg eine kleine Geschichte.


    Ich habe einen Freund (21) der in Deutschland lebt (und Hartz 4 bekommt), er hat seine Freundin in Wien (die auch von mir eine Freundin ist) und er würde sich gerne in Wien einen Job suchen. Problem, er kann nie lange genug nach Wien kommen um sich ausreichend nach einem Job umzusehen da er Schulungen etc. hat. Wohung wäre in Wien kein Problem (er würde bei Freundin wohnen).


    Und jetzt das Problem: Da ich absolut keine Ahnung habe über Hartz 4/ALG II (man verzeihe mir als Österreicher diese Bildungslücke) habe ich ihm den Vorschlag gemacht er soll einmal für 2-3 Monate auf Hartz 4 verzichten, nach Wien ziehen, intensiv einen Job suchen und hoffentlich auch einen finden... das wäre der Optimalfall... natürlich denke ich (und auch er) daran das es ja eventuell nicht klappen könnte, d.h. er müßte nach 3 Monaten wieder zurück nach Deutschland.


    Wie sieht die Situation dann für ihn aus? Kann er "einfach" (nachdem er 3 Monate kein Hartz 4 (weil er freiwillig verzichet hat, kann man überhaupt freiwililg verzichten?) bekommen hat) wieder Hartz 4 bekommen/beantragen. Welche Probleme könnten sich da ergeben? Wäre dieses ganze Szenario (mit dem freiwilligen Aussetzen von Hartz 4) überhaupt möglich?


    Danke für alle konstruktven Antworten :-)

  • Natürlich kann er nach Wien ziehen, er muss sich nur bei der ARGE abmelden. Es wird kein Mensch in Deutschland gezwungen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
    Allerdings hat er dann auch keine Krankenversicherung mehr, ausser er meldet sich freiwillig bei seiner GKV an. Kostet ca. 150€ mtl. IN Deutschlang besteht Krankenversicherungspflicht, keine Ahnung wie es in Österreich ist.
    Was ist mit seiner Wohnung in Deutschland? Wie wird die weiterbezahlt?


    Gruß Klaus

  • Natürlich kann er nach Wien ziehen, er muss sich nur bei der ARGE abmelden. Es wird kein Mensch in Deutschland gezwungen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
    Allerdings hat er dann auch keine Krankenversicherung mehr, ausser er meldet sich freiwillig bei seiner GKV an. Kostet ca. 150€ mtl. IN Deutschlang besteht Krankenversicherungspflicht, keine Ahnung wie es in Österreich ist.
    Was ist mit seiner Wohnung in Deutschland? Wie wird die weiterbezahlt?


    Gruß Klaus


    wohnung in d-land wäre kein problem, die wird ihm nicht bezahlt (er wohnt bei bekannten)


    wie wäre es dann wenn er sich wieder anmelden würde? geht das so einfach?

  • Templar 83


    Der gute Bekannte hat doch sicherlich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen müssen?!


    Diesbezüglich ist meist festgehalten das er sich in jedem Fall bei der ARGE abzumelden hat, oder sogar die Geehmigung einzuholen hat, wenn er den Einzugsbereich seiner ARGE oder eine s vielleicht etwas größeren Aufenethaltsgebietes verlassen möchte. Die Möglichkeiten die ihm für den Fall eines Scheiterns um das Behmühen eine s Arbeitsplatzes im Ausland bei einer Rückkehr gegeben sind kann er doch ganz einfach mit der ARGE absprechen, es heisst Vereinbarung ind er EV und das heisst das man auch Dinge wie derartige versuche festhalten kann damit einem der Leistungsanspruch in der Folge nicht verloren geht.


    Was sollen wir uns über hypothetische Sachen den Kopf zerbrechen, wenn Dein Bekannter durch treffen einer Vereinbarung da klare Fakten schaffen kann?


    Natürlich muss man dan dem Fallmanger mal gegenüber treten und sein Vorhaben näher bringen, dazu sitzen diese Leute aber letzlich auch dort, nälich wenn jemand um Hilfe ersucht Ihnausführlich richtig und umfassend zu beraten und weiterzuhelfen!


    Also was bleibt mir in einem solchen Fall noch zu sagen!




    Gruss

  • Hallo,


    wie Horst gesagt hat mit dem Fallmanager besprechen und wichtig alles schriftlich festhalten und bestätigen lassen.


    Mit der Krankenversicherung:


    Wenn er in Deutschland gemeldet bleibt muss er die zahlen. Wenn er das nicht will muss er sich in Deutschland abmmelden und in Österreich anmelden, ansonsten wird die GKV sobald er sich wieder neu in Deutschland anmeldet die Zeit ohne versicherung nachverlangen.



    Gruß Klaus