Unterhaltpflicht der Eltern bei volljaehrigem Kind

  • Moin!


    Im juni ´08 bin ich von einem laengeren Auslandsaufenthalt zurueckgekehrt, zurueck in DEutschland habe ich festgestellt das ich im 4. Monat schwanger bin, mit Job war nichts mehr. Alg 1 berechtigt war ich auch nicht, also Antrag auf Alg 2 gestellt was auch bewilligt wurde, allerdings haben die mir gesagt ich solle auch einen Antrag auf Kindergeld stellen weil ich zu besagtem Zeitpunkt erst 20 war. Jetzt 21. Wurde ebenfalls bewilligt. Letzte Woche kam ein Brief in dem mir der Anspruch auf Kindergeld aberkannt wurde, solange ich nichts anderes nachweise. Besagter Brief erzaehlte auch, das ich aber einen Anspruch besäße, wenn der Vater des Kindes nicht fuer mich aufkommen koenne und meine Eltern fuer meinen Unterhalt aufkommen muessten.
    "Ihre Tochter loest nur dann weiterhin einen Kindergeldanspruch aus, wenn Sie fuer deren Unterhalt auch nach der Geburt des Enkelkindes aufkommen muessen, weil der Vater Ihres Enkelkindes nicht in der Lage ist, den Unterhalt Ihrer Tochter sicherzustellen"


    Meine Eltern waren und sind mir aber laut Arge bis zu einem gewissen Alter des Kindes aber gar nicht Unterhaltsverpflichtet. Die Familienkasse bezieht mich persoenlich aber auch gar nicht mit ein(auch nach einem Abzweigungsantrag nicht..) sondern schickt alle Briefe an meinen Vatre und ueberweist ihm auch das Kindergeld, was er aber natuerlich an mich weitergeleitet hat..



    Fuer meinen Unterhalt kommt aber doch im Sinne des Sgb2 die ARGe auf? Was hat das nun also zu bedeuten?


    Was fuer eine Rolle spielen in dem Fall meine Eltern?



    Gruß, sonne

  • Hallo Mondsonne


    Mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft. spätestens seit der Geburt der Tochter bildest Du nach meinem Kenntnisstand eine eigenständige BG. Zuvor konnten Deine Eltern Kindergeld für Dich erhalten weil sie für Deinen Unterhalt aufgekommen sind. Mit der Geburt des Kindes (Enkelkindes) bildest Du aber eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft - die wenn sie alleine lebt Hilfe vom Staat erhalten muss!


    Nur wenn Deine Eltern diese Hilfe weiter gewähren, dem Staat dadurch Kosten für einen eigenen Haushalt (Deine BG) erspart bleiben und Deine Eltern die Verpflichtung des Vater des Kindes übernehmen können sie weiterhin Kindergeld für Dich erhalten, sonst nicht!



    Alles klar?


    Gruss




    Dier Gefahr liegt in dem Passus "aufkommen müssen" denn im Grunde könnte der Vater des Kindes diesen leisten, oder die ARGE (wie gesagt es besteht ein Anspruch auf eine eigene BG)

  • jetzt bin ich ein bisschen durcheinander. Ich habe vergessen zu sagen das mein errechneter Termin erst am 27.1. ist. Kind laesst also noch auf sich warten.


    also, meine Eltern sind und mussten aber gar nicht fuer mich aufkommen seit ich Alg 2 beziehe,(also Juni ´08) die Begruendung von der ARGE war ja, das die ueblichen alg2 Regeln bei einer Ss nicht gelten.(und diese Ausnahmesituation gilt bis zu einem gewissen Alter des Kindes, weiß aber gerade nicht bis wann genau, mind. aber bis es ein Jahr alt ist) Die Hilfe vom Staat habe ich ja also schon. Und zwar ohne das meine Eltern in irgendeiner WEise herangezogen wurden.


    Ich habe ab Juni, bis November wieder bei meinen Eltern gewohnt, seitdem lebe ich in einem eigenem Appartment. Falls das noch irgendeine Rolle spielen sollte.


    Tut mir leid wenns undeutlich formuliert gewesen sein sollte.:rolleyes:

  • DEr Arzt rechnet mit 10 Monaten :) Und ich habe die Ss nicht sofort festgestellt.. heißt Ende juni oder was wo ich dann zum Arzt bin war ich 10. Woche, was dem 4. Ss Monat entspricht.


    Jetzt musste ich selber mal nachrechnen *g* Die ganze rechnerei von dem Arzt und dem was man im Internet so findet hat mich eh total verwirrt.