Mangelfall?

  • hallo ihr,
    ich bräuchte euren rat.
    es geht um den kindesunterhalt für meine stieftochter.
    die kleine wird im februar 9, mein mann und ich haben noch 2 gemeinsame kinder.
    bisher hat er immer den vollen kindesunterhalt gezahlt, da sie sehr weit weg wohnt haben ihre mutter und wir uns die strecken bei besuchen in den ferien immer geteilt. das verhältnis ist wirklich sehr gut und es wäre schön wenn das auch so bleiben könnte.
    leider haben wir seit der geburt unseres sohnes im feb. 2007 das problem, dass man mit einem verdiener kaum eine familie ernähren kann.
    er ist paketdienstfahrer und verdient mit steuerklasse 3 nur knapp über 1300 Euro und hat einen sehr langen anfahrtsweg zur arbeit.
    es geht zwar grad so, aber an vielen ecken und enden fehlt es auch.
    ich wollte nach einem jahr wieder arbeiten gehen, aber im april 2008 kam dann unsere tochter, nicht geplant, aber wir sind überglücklich sie zu haben.
    jetzt werde ich im april wieder halbe tage machen, dass heißt er bekommt dann steuerklasse 4 und hat noch weniger einkommen.
    jetzt sagte mir eine freundin, dass mein mann unter eine mangelfall regelung fallen könnte, bzw. auch schon seit der geburt unseres ersten kindes gefallen wäre.
    kennt sich damit hier jemand aus und kann mir sagen wie das berechnet wird?
    bitte nicht falsch verstehen, natürlich steht seiner tochter unterhalt zu und wenn machbar natürlich auch in voller höhe.
    ihre mutter ist durch ihre heirat im letzten jahr sehr gut situiert und ist seit der geburt der kleinen die letzten 9 jahre nicht arbeiten gegangen, schwelgt jetzt quasi im luxus und wir können uns für die kinder nur gebrauchte klamotten leisten.
    ich neide ihr das nicht, ich freue mich ganz ehrlich sehr für sie, aber wenn es möglich ist würde es uns sehr helfen wenn der unterhalt auf alle drei kinder gerecht verteilt werden könnte.
    ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
    liebe grüße
    jesses-mami

  • Hallo


    Bei Scheidung werden das oder die gemeinsamen Kinder auf der Steurkarte geteilt, bei einem Kind 0,5 für jeden Elternteil bei 2 je ein Kind je Elternteil und bei 3 Kindern 1,5 je Elternteil. Da gibts nichts zu verschieben!


    Was ist den mit Elterngeld und Erziehungsgeld? Verstehe nicht das Ihr weniger haben solttet wie zuvor auch wenn Du jetzt Zuhause bist?!


    Vielleicht habt Ihr irgendetwas nicht beantragt, z.B. das Elterngeld?



    Gruss

  • Hallo,


    wieso geht ihr beide dann in die IV ?
    wenn du nur halbtags arbeitest, dann ist vermutlich III und für dich die V die bessere Variante.


    Den Unterhalt an eure gemeinsamen Kinder leistet dein Mann als Naturalunterhalt und bei der Stieftochter ist er Barunterhalspflichtig.
    Dabei spielt es meines Weiisens keine Rolle wieviel Schulden er hat oder ob er eine neue Familie gegründet hat. Es gilt der Selbstbehalt der in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt ist.


    Gruß Klaus

  • hallo, und danke für eure antworten.
    wenn ich in meinem erlernten beruf arbeite verdiene ich fast soviel für halbe tage wie er für ganze tage, so dass steuerklasse 4 die einzige alternative ist.
    wir haben alles beantragt was ging, beim wohngeld lagen wir leider knapp über der grenze. wenn ich jetzt wieder arbeiten gehe kann ich wegen der beiden kinder keine ganzen tage mehr arbeiten, nur halbe.
    meine frage ist ob er bei seinem derzeitigen einkommen für seine tochter aus der beziehung vor mir weiterhin den kompletten unterhalt zahlen muß oder ob er das zur verfügung stehende geld über seinem selbstbehalt durch alle drei kinder teilen muß, auch wenn 2 davon in seinem haushalt leben.
    liebe grüße
    jesses-mami

  • Hi,


    klar ist er deinenKindern genauso Unterhalspflichtig wie seiner Tochter. Es wird sein bereinigtes Einkommen berechnet. Sprich Selbstbehalt + Aufwendungen zur Arbeit. Dann wird das bereinigte Einkommen von seinem Nettolohn abgezogen. Das was übrig bleibt nennt man Verteilmasse, die durch alle 3 Kinder prozentual verteilt wird. Es wird also denk ich mal auf einen Mangelfall hinausehen. Es könnte auch sein da du halbtags arbeiten gehst dein Gehalt miteingerechnet wird, damit er mindestens den mindestunterhalt zahlen kann....was klar gemein ist. Ich würd euch zu einem Anwalt raten, das machen wir auch grade durch