Habe ein paar wichtige Fragen

  • Hallo muggel 03!


    Ich hoffe Du verstehst auch meine und die Haltugn einiger anderer hier, so wie es sich nämlich zuerst lesen musste hörte sich das nach einer Planung an die darauf abzielte, möglichts vom Staat Leistungen abzugreifen!


    Du musst zugeben das man als Betroffener mit den in der öffentlichkeit herrschenden Vorwürfen dann nicht grade erbaut ist wenn hier Anfragen den Eindruck verstärken das alle hier im Forum sich verstärkt um das Ausnutzen des Systems bemühen, Ich zumindest überlasse das dem Unternehmertum.


    Also ist das Kind bereits unterwegs! so ist das jetzt zumindest zu verstehen ( !!!MARSRATTE so ist das okay!)


    Die Frage ob die Eltern dann Unterhalt zahlen müssen oder nicht ist im Grunde so zu sehen: Das Kind ist ja in direkter Linien nicht von den großeltern sondern von Deinem Freund, somit wird dieser Unterhaltspflichtig, sollte er sich dieser Verpflichtung entziehen besteht die Möglichkeit sich diesn von den groeltern zu holen da der Kindesvater noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auch noch unter 25 ist.


    Ich denke aber Ihr möchtet wenn eben möglich gemeinsam mit dem Kind leben, das ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich denn auch die Schwangerschaft zählt mit zur Geburtsregelung:


    Also könnt Ihr eien wohnung über die ARGE, die Erstausstattung und auch die Umstandskeidung und Erstausstattung für das Baby beantragen. letztlich reichen eure Mittel nicht um eigenständig eine Familie zu gründen es kann daher sein das die ARGE versuchen wird von den Großeltern Beiderseits zunindest eine Teil der Lesitungen zu fordern, was dann aber von deren finanziellen Möglichkeiten abhängt.


    Somit dürfte Deine Anfrage beantwortet sein ! Für weitere Fragen stehen hier ja genügend Helfer mit Rat und Tat zur Verfügung, aber bitte Frage vorher nochmal nachlesen, denn das Missverständnis hätte vermieden werden können!


    Gruss

  • Ich danke dir erstmal. tut mir leid das ich mich verschrieben hatte.


    Also habe ich es richtig verstanden man kann zusammen ziehen, aber es könnte sein das die eltern von meinem freund geld zu geben müssten je nach dem. Auch wenn er in der ausbildung ist un 406 ausbezahlt bekommt


    und das einkommen meines freundes? er ist in der ausbildung und verdient 406 ausbezahlt.


    und was ungefährt steht uns zu mit 1 kind

  • Ich glaube hier wird auch alles so gedreht, wie es am besten passt oder?
    Liest sich zumindestens so.


    Und wenn ich schwanger bin, verschreibe ich mich bestimmt nicht und gebe an ein kind zu wollen...
    Da freut man sich und weiß, dass man eins bekommt...


    Für mich hört es sich auch eher danach an, den bestmöglichen nutzen aus der sache zu ziehen...


    Just my 2 cents....

  • ich bin einfach nicht so gut im ausdrücken. ich habe mich wirklich verschrieben und ich nenne meinem freund immer mein mann. es tut mir leid und ich freue mich doch auch auf das kind aber es ist halt eine schwirige situation. Ich entschuldige mich wenn ihr euch verarscht gefühlt habet es ist wirklich nicht so

  • Hallo Muggel 03!


    Aufgrund der privaten Nachricht und der jetzt fast klaren Sachlage hier meine Ausführungen zu Deiner Frage:


    Also wenn Du ein Kind bekommst besteht zunächst einmal schon in der Schwangerschaft die Möglichkeit das Du eine eigenständige BG (Bedarfsgemeinschaft) bildest diese besteht dann aus Dir und zunächst dem Kind und damit hast Du und das Kind zunächst einmal Ansprüche sofern Du nicht in der Lage bist Deinen und den Unterhalt des Kindes aus eigenen Mitteln zu leisten.


    Als nächstes steht dann der Kindesvater im Blickpunkt als Leistungserbringer demnach, würde er dieser Verpflichtung nachkommen wäre er demnach der Leistungserbringer der sogenannten BG die dadurch aber um seine Person erweitert würde.
    Du schreibst das er Azubi ist und 409€ verdient, das dürfte dann wohl nicht reichen um ohne weitere Leistungen von anderer Stelle eben den Lebensunterhalt von 3 Personen zu sichern.


    bevor der Staat aber in Leistung geht prüft er noch die Großeltern beider Elternteile ob da etwas zu holen ist, denn sobald der Kindesvater die Versorgung nicht sicher stellen kann kann dies auch auf die Großeltern
    übergehen.


    Wenn die auch nicht (zu)-zahlen können kommt der Staat ins Spiel. dies hat dann aber auch Auswirkungen auf die bisherigen Leistungen des Staates welche da in der Regel das Kindergeld der Großelter für deren Kinder, also die Eltern des Neugeborenen, somit Euch beinhalten. Es wird nur dann Kindergeld für die Elternteile des Neugebornenen gezahlt wenn im Gegenzug zunächst die Großelter für die Versorgung grade stehen. Erst wenn all das nicht gegeben ist, springt der Staat ein. Es hilft also übehaupt nich wen man annimmt das der Freund aus der Unterhaltsverpflichtung ist nur weil er in der Ausbildung ist, letztlich wird der Unterhalt von der Kommune gepfändet und zu einem Zeitpunkt wenn der Freund in Arbeit steht eingefordert!


    Es macht also überhaupt nichts ob er Zuhause wohnen bleibt oder mit Dir und dem Kind eine BG bildet ausgenommen das Wohnort und Ausbildungsort weiter auseinader liegen würden, aber Du hast ja noch keinen eigenen Hausstand und somit könntest Du den am oder in der Nähe des Ausbildungsortes vom Kindesvater gründen.



    Es stehen Dir bereits vor der Geburt dementsprechend, eine Wohnung die Mietkaution, die Renovierung, eine Grundausstattung an Hausstand, Umstandsbekleidung und Baby-Ausstattungszuschuss zu!



    Damit dürften Dein Fragen jetzt umfassend beantwortet sein. Anträge stellen und sehen was die ARGE ablehnt um dann gegebenenfalls dagegen Widerspruch einlegen zu können! Undvor allem nicht anfangen mit vielen hypothetischen Möglichkeiten die ARGE austricksen zu wollen! Über die Rentenversicherungsnummer wird dem Leistungsmissbrauch einhalt geboten, darüber könne die Behörden viele Informationen abgleichen, es ist also klar wieviel der Kindesvater verdient, ebenso die Großeltern!



    Denke das damit der Aufklärung genüge getan ist!


    Gruss