Hallo muggel 03!
Ich hoffe Du verstehst auch meine und die Haltugn einiger anderer hier, so wie es sich nämlich zuerst lesen musste hörte sich das nach einer Planung an die darauf abzielte, möglichts vom Staat Leistungen abzugreifen!
Du musst zugeben das man als Betroffener mit den in der öffentlichkeit herrschenden Vorwürfen dann nicht grade erbaut ist wenn hier Anfragen den Eindruck verstärken das alle hier im Forum sich verstärkt um das Ausnutzen des Systems bemühen, Ich zumindest überlasse das dem Unternehmertum.
Also ist das Kind bereits unterwegs! so ist das jetzt zumindest zu verstehen ( !!!MARSRATTE so ist das okay!)
Die Frage ob die Eltern dann Unterhalt zahlen müssen oder nicht ist im Grunde so zu sehen: Das Kind ist ja in direkter Linien nicht von den großeltern sondern von Deinem Freund, somit wird dieser Unterhaltspflichtig, sollte er sich dieser Verpflichtung entziehen besteht die Möglichkeit sich diesn von den groeltern zu holen da der Kindesvater noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auch noch unter 25 ist.
Ich denke aber Ihr möchtet wenn eben möglich gemeinsam mit dem Kind leben, das ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich denn auch die Schwangerschaft zählt mit zur Geburtsregelung:
Also könnt Ihr eien wohnung über die ARGE, die Erstausstattung und auch die Umstandskeidung und Erstausstattung für das Baby beantragen. letztlich reichen eure Mittel nicht um eigenständig eine Familie zu gründen es kann daher sein das die ARGE versuchen wird von den Großeltern Beiderseits zunindest eine Teil der Lesitungen zu fordern, was dann aber von deren finanziellen Möglichkeiten abhängt.
Somit dürfte Deine Anfrage beantwortet sein ! Für weitere Fragen stehen hier ja genügend Helfer mit Rat und Tat zur Verfügung, aber bitte Frage vorher nochmal nachlesen, denn das Missverständnis hätte vermieden werden können!
Gruss