die gerichtsverfahren vor den sozialgerichten sind gerichtskostenfrei
ansonsten gibt es porzesskostenhilfe, wnen etwas noch nicht höchstrichterlich entschieden ist
abgesehen davon gibt es Präzedensfälle, nämlich in der Form, dass eine höchtes Gericht oder der Große Senat, wenn sich z. B. zwei höchste Gerichte uneinig sind, einen Gesetzesnorm auslegen. dann kann die verwaltung oder die untere instnaz nicht davon abweichen
das könnte ansonsten sogar eine strafbare rechtsbeugung sein