Deine Freundin kann die Gelder, die sie In Dich investiert hat bei der Einkommensteuererklärung absetzen als Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Google mal danach und auch nach dem Stichwort Opfergrenze, dann kannst Du auch ausrechnen bis zu welchem Betrag das ankerkannt wird.
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Das würde nicht mit dem zusammen passen, was ich vor habe...
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Sei froh dass du soweit weg bist,
ansonsten würde ich dich persönlich zur ARGE treten. (ernstgemeint)
Suche dir eine Wohnung die angemessen ist. 50€ im Monat aus den Regelleistungen ist viel und womöglich auch noch einen Anteil an Nebenkosten, da die dann auch nicht angemessen sind.
351€ Regelleistung
+
KDU Kosten der Unterkunft
-
Einnahmen
=
ALG IIDas kannst du vom Staat erwarten. Strom und Warmwasser werden nicht über die KDU abgerechnet.
Musst du selber zahlen, da in den Regelleistungen bereits inbegriffen.
Du kannst auch schon jetzt ALG II beantragen. Man kann in einer Wohnung auch getrennt leben und getrennt wirtschaften, nennt sich dann Haushaltsgemeinschaft.
Außerdem Antrag auf Erstausstattung stellen.Morgen kommt der Bericht freiwillig, ansonsten war das von mir für dich die letzte Hilfe.
Gruß Klaus
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Nicht meckern Klaus;)
Und auf deine hilfe möchte ich auch nicht verzichten.
Das mit den Regelleistungen weiß ich, denn ich habe ja schon von Mai 2006
bis Oktober 2007 Leistungen bezogen.Ich weiß, dass es nicht so leicht ist von den Regelleistungen die Mehraufwendung für die wohnung zu begleichen.
Habe aber noch einen 400€ Job wo ich ab und an arbeiten gehe. Da habe ich schnell 100€ mehr
und diese sind ja auch nicht anrechnungsbar. Erst wenns über 100€ geht.Ist halt immer die sache eine vernünftige wohnung zu finden.
Und in dieser ist eine küche drin. Ich selber habe nämlich keine.Des weiteren gebe ich ja gott sei dank die hoffnung nicht auf, habe ja einiges an bewerbungen
laufen.Wie stelle ich denn eigendlich einen Antrag auf Erstausstattung?
Gibts Vordrucke oder soll cih das dann einfach selber nieder schreiben?Und ja ab morgen berichte ich alles freiwillig und ganz genau...:)
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Mach die nicht soviel arbeit mit dem Antrag zur Erstausstattung.
Lass ihn den Büttel von der ARGE schreiben und lass dir eine Kopie geben.
Nur aufpassen dass er ihn dir nicht diktiert, sondern du ihn.Gruß Klaus
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Werde ich machen.
Was ist denn daran, dass man erst eine wohnung haben muss und
dann den antrag auf erstausstattung stellen kann. -
Mahlzeit!
Ich bin wieder zurück.
Zuerst wurde natürlich die begründung der antragsstellung erfasst.
Wurde natürlich mit fragen gelöchert.
Seit wann getrennt. Teilen sie den Kühlschrank? Essen sie zusammen?
Reden sie noch miteinander?Hab dann gesagt, dass das wohl kaum was mit meiner bedürftigkeit zu tun hat.
Fakt wäre die Trennung, die räumliche trennung und das ich ausziehen muß.
Hab dann noch gesagt mit einem lächeln, keine angst es ist keine gefahr im verzug,
da wir nicht vorhaben uns schäden zuzuführen.Positiv: Ab heute bin ich wieder krankenversichert und benötige nur noch eine krankenversicherung die
mich wieder nimmt. Puh, bin jetzt auf der sicheren seite, sollte mir was passieren.Folgende Unterlagen habe ich bekommen:
Terminvereinbarung - Anlage Vermögen - Einkommensbescheinigung für meinen 400€ Job - Antrag auf Leistungen
Anlage EK - Anlage KDU - Mietbescheinigung für noch gemeinsame Wohnung - Mietbescheinigung für neue Whng.Angemessene Wohnungsgröße: 45qm und 218,70€ Kaltmiete
Mitzubringen beim nächsten Termin: Kontoauszüge der letzten 3 Monate???
Dachte es reicht einen aktuellen mitzubringen...Sollte die Wohnug größer oder teurer ausfallen, so bekomme ich den maximalen satz und muss die differenz
selber tragen. Dadurch kann aber keine Kaution übernommen werden.So, dass war es erstmal für den anfang.
Werde mich jetzt mal ans ausfüllen und bearbeiten machen.
Auch wenn der abgabetermin erst in sage und schreibe 7 Tagen ist...Ach ja, habe der SB direkt mitgeteilt, dass ich so gut wie keinen hausstand besitze und bei antragsabe
gleichzeitig einen Antrag auf Erstausstattung machen.
Eine liste mit den benötigten Sachen werde ich anfertigen. -
Lob, dass du in Hufe gekommen bist.
Das mit den Kontoauszügen kann die ARGE verlangen, ebeonso wie eine Kontenübersicht.
Dient zur Überprüfung des Anspruchs.
Er darf sich die Kontoauszüge aber nicht im Original behalten, sind deine Unterlagen.Such dir eine Wohnung die angemessen ist und du ersparst dir viel Lauferei.
Die 7 Tage sind schnell vorbei.
Gruß klaus
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Hey...
Fühl mich auch wieder um einiges besser, da alles jetzt etwas geregelter
sein wird und ich etwas geld zum leben habe.Naja, das mit den kontoauszügen ist garnicht schlimm, denn darauf hat sich in den
letzten monaten eh nichts getan.Wohnungsmäßig versuche ich was passendes zu finden.
Wobei mir ein wohlfühlen in der wohnung wichtiger ist, als etwas aus meinem
nebenjob draufzulegen. Erstmal abwarten.Sollte ich bei irgendwas probleme haben, werde ich hier einfach nachfragen...
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Kurze zwischenfrage:
Eine Bedarfsgemeinschaft sind wir ja jetzt nicht mehr oder?
Stehen ja nicht füreinander ein...Also sind alle Unterlagen lediglich von
mir auszufüllen gelle? -
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Hallo Daniel:
Die rechtliche Lage ist eindeutig:
Jede Lebensgemeinschaft die länger als 1 Jahr zusammenwohnt wird von der ARGE als Bedarfsgemeinschaft angesehen.
Wenn deine Freundin zuviel verdient muss sie dich mit ernähren. Dazu ist sie sogar gesetzlich verpflichtet. Du könntest sogar - zumindest rein theoretisch - Unterhalt von ihr fordern.
Das mit dem ausziehen kannst du gerne versuchen. Aber die ARGE könnte der Meinung sein du ziehst nur aus finanziellen Gründen aus. Dann bringt dir der Umzug ausser einer räumlichen Trennung von deiner Freundin gar nichts.
Viel Glück
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Was meinst du jetzt genau laetitia?
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Oder meintest du jetzt, ich soll erstmal alles alleine ausfüllen und abwarten?
Offiziell sind wir ja jetzt auch getrennt und schlafen auch so.
Wohnung ist heute gekündigt worden. -
Hallo Danny1303,
du musst nur Angaben für dich machen. Nach der Trennung seit ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr, sondern nur noch eine Haushaltsgemeinschaft, bis du eine neue Wohnung gefunden hast.
Das Einzige, wenn du für die jetzige Wohnung KDU beantragst, musst du eintragen wie Ihr das mit der Mietaufteilung geregelt habt.@ expert72
Auf welcher Grundlage sollen Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, wenn sie sich getrennt haben? Dann dürfte sich kein ALG II Pärchen trennen. Die ARGE ist in der Beweislast. Annehmen kann die ARGE viel, nur stimmen tut es oft nicht. Warum meinst du dass die ARGE, vor den Sozialgerichten, so oft verliert.
Gruß Klaus
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Habe mir die Trennung schriftlich geben lassen und bei der Arge vorgelegt...
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So, gestern war ich bei der krankenkasse...
Werde jetzt eingeladen und muss stellung dazu nehmen, warum ich die letzte
zeit nicht versichert sein.
Ziemlich wahrscheinlich, wird man mich dazu verdonnern, die beiträge nachzuzahlen.
Wären dann mal eben fast 2500-3000€...Na dann mal prost mahlzeit...
Eine wohnung habe ich mir heute morgen angeschaut, allerdings ist die ein euro fünfzig über der
grenze...Somit will man mir dann keine kaution gewähren.Hab mich deswegen schon gestritten
über den sinn...Ist aber eh die frage, ob ich als hartz4 empfänger die wohnung bekomme.
Will ja nicht jeder vermieter. Mal sehen, ob ich wegen der miete und somit auch mit der kaution dann was drehen kann...Wenn die wohnung nicht angemessen ist, habe ich aber doch dennoch den anspruch auf die erstausstattung,
oder? Rede war nur von den Umzugskosten (verzichte ich freiwillig drauf) und der kaution.Bin jedenfalls aufrecht rein, und wieder aufrecht raus...
Hab dem SB auch direkt klar gemacht, dass ich mich was mit meinen rechten auskenne und auch zur not
widerspruch einlegen werde.Alles in allem würde ich sagen, dass es vorwärts geht.
Ist ja schonmal ein guter anfang, mit geschwellter brust dem leben gegenüber zu stehen und
sich nicht mehr rumschupsen zu lassen.... -
Hallo Danny,
die Krankenkasse kann die Beiträge bis zum 01.04.2007 nachverlangen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es die Versicherungspflicht in der GKV.
In solchen Fällen kannst du, glaub ich bei der ARGE, ein Darlehen beantragen, bin mir aber nicht sicher.
Solang die Beiträge nicht ausgeglichen sind bekommst du keine Leistungen aus der GKV, ausser bei akuten Notfällen eine Schmerzbehandlung.Gruß klaus
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Na dann nochmals prost mahlzeit!!!
Wäre dann seit oktober 2007...
Was für ein schönes Land mit den falschen gesetzen...
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Hab dich nicht so, sind ja nur 16 x ca. 150 € = 2400 €
Schüttelt doch jeder ALG II Empfänger locker aus dem Ärmel.
Gruß klaus
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