Hallo ......
Wir haben in unserem Bekanntenkreis einen Mann (51), der jetzt von Alg I auf Alg II gewechselt ist. Dieser Mann ist seit Jahren Diabetiker und ist auf Insolinspritzen angewiesen. Ich hab ihm jetzt erklärt, dass er sich bei seiner KK, als chronisch Kranker, ein Befreiungskärtchen holen kann. Damit ist er, meines Wissens, von Zuzahlungen zu Medikamenten und der Praxisgebühr befreit. Er war nun gestern bei seiner KK, da sagte man ihm, Er müsse erst Belege (Rezeptgebühren, Praxisgebühren etc.) in Höhe von insgesamt 75 € zusammen haben um diese Befreiung zu erhalten. Ist das richtig. Mir war das nämlich nicht bekannt.
Desweiteren würde er gern wissen, ob er Anspruch auf einen Mehrbedarf hat, wegen der Diabetes. Er muss ja auf eine spezielle Nahrung achten, die leider teurer ist. Z.B. kann er sich nicht einfach das billige Weissbrot kaufen, sondern muß das ausgewogene Dunkelbrot essen usw.
Er könnte natürlich auch die "ungesunden" Sachen essen, dass würde allerdings seiner Krankheit noch mehr schaden. Aber ich kenn mich mit Diabetes auch nicht so genau aus.
Leider bekommt man ja nirgends freiwillige Infos (außer hier im Forum) und bei der Arge schon gar nicht.
Vielleicht hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann sie mir mitteilen.
Danke schon mal Vorab.