Hallo,
ich habe eine Frage zur Rangfolge des Unterhalts bei mehreren Kindern. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich habe ein nichteheliches Kind von einem Ex-Partner und bekomme den Mindestunterhalt für mein Kind vom Vater gezahlt. Er ist selbstständig und über eine Beistandsschaft vom Jugendamt wurde der Mindestunterhalt mit ihm vereinbahrt.
Jetzt bekommt der Vater meines Kindes ein weiteres Kind und ist (noch) nicht mit seiner neuen Partnerin verheiratet. Verringert sich der Unterhaltsanspruch meines Kindes nach der Geburt des (Halb)geschwisterchens? Und ist, wenn ja ,das abhängig davon ob er die Mutter seines weiteren Kindes ehelicht?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ellfriede