Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

  • Hallo erstmal :)


    Da mir bisher keiner klar sagen konnte, wo ich Hilfe und vorallem Informationen bekomme, hoffe ich, dass hier ein netter User Licht ins Dunkel bringen kann...?


    Ich habe eine ähnliche Situation hier schonmal gefunden, da diese aber von 2007 war, wollte ich Sie nicht aus der Versenkung holen, daher nochmal neu:


    Ich habe aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage gestern meine Kündigung erhalten. Die Zeitarbeitsfirma war ein Tipp vom Arbeitsamt gewesen, leider haben die aber keine Einsatzmöglichkeit mehr für mich.
    Natürlich ging mein erster Weg heute zum Arbeitsamt, wo man mir gleich sagte, dass ich, da ich noch keine 2 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet habe, natürlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (I oder II?) habe.


    Meine Situation sieht wie folgt aus: Ich (20, bald 21) lebe mit meinem Freund (26) in einer "eigenständigen" Wohnung im Haus seiner Eltern. Wir haben also 2 Zimmer (Wohn- und Schlafzimmer) zur Verfügung, versorgen uns aber mit Hilfe eines Kühlschranks und eines Mini-Ofens fast ausschließlich selbst.


    Miete müssen wir keine bezahlen, beteiligen uns aber mit 150 Euro monatlich an Strom- und Wasserkosten, Müllgebühren usw. usf. Für mich berechnet also 75 Euro.
    Zusätzlich habe ich einen Pkw, den ich laut Arbeitsamt auch ganz dringend brauche, da ich in einer eher ländlichen Gegend wohne. Auch da der nächste Supermarkt mal so eben 6 km einfache Strecke entfernt ist, geht ohne mein braves Gefährt leider nichts. Kostenpunkt: 50 Euro monatlich für Versicherung.


    Und dann natürlich die Lebensmittel, Sprit, notwendige Kleidung (eventuell berufsspezifische Kleidung).


    Die Eltern meines Freundes haben selbst genug zu knabbern. Er läuft grad auf Kurzarbeit, Sie ist aufgrund der behinderten Tochter voll eingespannt. Meine Eltern haben es fast ähnlich. Mein Vater arbeitet zur Zeit auch über Kurzarbeit, meine Mum hat nur einen Mini-Job, da mein Bruder erst 7 ist und natürlich nicht den halben Tag allein sein kann. Unterstützung - sofern es bürokratisch gehen muss - geht nicht!


    Wo kann ich mich nun also hinwenden um wenigstens die nötigsten Kostenpunkte (Lebensmittel, Kleidung, Sprit) bezahlen zu können? Und kommt da mein Freund in die Berechnung mit rein? Wenn ja, was passiert, wenn er ebenfalls arbeitslos wird, aber Hartz IV bekommt? Auch er wurde von der "Einsatzfirma" abgemeldet, läuft aber zum Glück noch über die Zeitarbeitsfirma...


    Würde mich über jeden hilfreichen Tipp oder den Hinweis, wo ich denn Hilfe bekomme, riesig freuen. Mein Berufsberater guckt mich nur immer mit großen Kulleraugen an...


    Danke :) Steffi

  • Hallo Steffi,


    lass dir vom Arbeitsamt schriftlich geben, dass du keinen ALG I Anspruch hast, um nicht hin und her geschickt zu werden.


    Wenn du einen Antrag auf ALG II stellst, wird vermutlich dein Freund mit einbezogen, da Bedarfsgemeinschaft, heisst sein Einkommen wird angerechnet. Nachdem du schon ausgezogen bist, bevor du Leistungen nach dem SGB II beantragt hast, solltest du ALG II anspruch haben. Siehe hier U25 Regelung.
    Nimm einfach mal einen Hartz 4 Rechner aus dem Internet und rechne es mit euren Zahlen durch.
    Strom ist aus den Regelleistungen zu bezahlen, ebenso wie die KFZ-Versicherung, die kannst du allerdings bei einem Nebenverdienst ansetzen. Die anderen Wohnnebenkosten Heizung, Müll u.s.w. werden dann Anteilsmäßig von der ARGE oder Landratsamt übernommen, ebenso die Miete !?!?!


    Stell deinen Antrag zeitnah, da es Leistunngen esrt ab Antragsstellung gibt und nicht rückwirkend.
    Lass dich nicht abspeisen.



    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    erstmal danke für deine schnelle Reaktion und dass du mir hilfst.


    Also laut dem ALGII Rechner habe ich keinen Anspruch, da ich mit meinem Partner nur einen Bedarf von ca. 700 Euro habe und das durch das Gehalt meines Freundes abgesichert ist. Leider fragen die nicht nach Schulden ... *seufz*


    Das würde sich wahrscheinlich erst rechnen, wenn wir Miete bezahlen würden, was wir gott sei dank ja nicht müssen. Oder aber wenn mein Freund ebenfalls arbeitslos wird. Also muss ich wohl oder übel wieder in die Familienversicherung zurück und meinem Freund "auf der Tasche" liegen.


    Also schnell schnell einen Job suchen bei der Wirtschaftslage und hoffen, dass ich, bis das "Restgehalt" aufgebraucht ist, wieder Arbeit habe.


    Trotzdem nochmal kurz die Nachfrage: Würdest du mir Raten, dennoch einen Antrag zu stellen, weil ein Internet-Rechner ja sicher nicht alle Gegebenheiten abfragt? Oder mich zumindest mal bei der ARGE oder dem Landratsamt zu erkundigen?


    Schönen Abend noch, Steffi

  • Hallo Steffi!


    Du schreibst man habe Dir auf dem Arbeitsamt gesagt Du habest, weil Du noch keine 24 Monate gearbeitet hast, keinen Anspruch auf ALG I und ALG II ? Ist das richtig?


    Ich frage deshalb nach weil, wenn es so ist Dir definitiv einer Falschinformation gegeben wurde!


    Der Bezug von ALG II ist nur mit 3 Begründungen nicht möglich:


    nämlich wenn ein grundsätzlicher Anspruch auf ALG I gegeben ist, was ja logisch ist
    wenn Leistungen aus dem Bafög bereits beansprucht werden
    wenn Deine eigenen sonstigen Mittel ausreichen um den Lebensbedarf nach den Kriterien der Grundsicherung selbst aufzubringen


    Du hast sogar Anspruch auf Leistungen aus dem ALG II .wenn aufgrund einer Sperrfrist das ALG I nicht gezahlt wird, dann wird es allerdings in etlichen Fällem als Darlehn gewährt!


    Gruss

  • Hallo Horst,


    ich glaube Steffi meint, dass sie nicht weis welches ALG der vom Amt gemeint hat.


    Dass die dir bei der ARGE nicht sagen was du sonst noch beantragen kannst, ist doch nichts Neues.


    Könnten doch Ausgaben für die ARGE dabei rauskommen und das ist schlecht für die Statistik.


    Außerdem hätten wir hier nicht mehr viel zu tun. Was sollten wir mit der ganzen Zeit plötzlich anfangen ???


    Gruß Klaus

  • Hallo Horst, Hallo Klaus,


    richtig: ich wusste nicht mehr, welches ALG die Dame vom Amt meinte. Ich bin mir auch fast sicher, dass sie gar nichts direkt sagte. Sie meinte nur "Sie haben keinen Anspruch, weil sie noch nicht die 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben." und hat dann nochmal schnell meine "Akte" durchforstet um zu gucken, ob da nicht doch was geht.


    Ich muss nachher auf alle Fälle nochmal zur Agentur für Arbeit und werd da gleich mal nachfragen, wo ich hier in meiner Gegend diesen Antrag finde. Ob ich da zur ARGE (die ist woanders als die Agentur für Arbeit) oder zum Landratsamt muss....
    Die sollten mir dann ja auch dementsprechend Auskunft geben können. Ich werd dann mal berichten, wie es weitergeht, vllt. hilft das dann ja auch anderen, denen es ähnlich ergeht.


    Danke für eure Hilfe, Steffi

  • Es war wie es der Rechner im Internet sagte: Keine ALG II und auch nichts anderes.


    Er hat mir das ähnlich vorgerechnet wie du, Klaus, und da mein Freund aus der Sicht des Amtes zuviel verdient (Schulden zählen hierbei immernoch keine Rolle *seufz*) gibts nix für mich. Würde man die Schulden mitrechnen, gäbs Geld. Aber dass man Geld aufnehmen muss, weil ein Auto kaputt geht und man ja irgendwie zur Arbeit kommen muss, interessiert keinen - leider.


    Dadurch, dass wir nur 150 Euro pauschal für Strom und Wasser bezahlen und keine Mietkosten haben, liegen wir mit knapp 40 Euro drüber. Heißt es halt wieder rechnen, rechnen, rechnen....


    Ich danke euch trotzdem für eure Hilfe, hat mir viel geholfen. Und ich weiß jetzt endlich, wo hier die ARGE ist ;)


    Grüße aus Hessen,
    Steffi