Studentin will Zweitwohnsitz bei Freund - Mutter ALG2 65qm - Muss Mutter umziehen?

  • Ich studiere in Dortmund und beziehe keine Leistungen vom Arbeitsamt oder ähnliches. Auch kein Bafög.


    Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in 65qm. Da mein Freund demnächst zu Hause ausziehen will (nach Herne) möchte ich mit zu ihm ziehen. Mein Zimmer zu Hause behalte ich aber und steuere auch weiterhin etwas zur Miete bei.


    Nun sagte man meiner Mutter beim Amt auf die was-wäre-wenn Frage, dass, sobald ich ausziehe, sie in eine kleinere Wohnung umziehen müsse, selbst wenn ich weiterhin Miete zahle.


    Wie ist das denn wenn ich meinen Erstwohnsitz bei meiner Mutter in Dortmund behalte (wo ich auch studiere) und meinen Zweitwohnsitz bei meinem Freund anmelde? Fliegt meine Mutter dann trotzdem aus der Wohnung?


    Oder kennt jemand andere Lösungsmöglichkeiten?


    Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
    Angelina

  • Hallo Angelina 80!


    Da würde ich es mal drauf ankommen lassen und Papierkram erzeugen das denen die Birne wegfliegt!


    Wenn Du Deinen Mietanteil an der Wohnung leistest gibt es nach meinem Kenntnisstand keinerlei Grundlage warum die ARGE Deine Mutter zum Umzug auffordern sollte, selbst für den Fall das Dein Wohnsitz dann nur Zweitwohnsitz bei Deiner Mutter ist!


    Aber ich kenne eine ganze Menge Gründe warum die ARGE z.B. Deiner Mutter den Wohnungsumzug nicht zubilligen kann, schau mal ins SGB III (3) also nicht nur das SGB II (2) angewendet sehen!


    Damit Du weist worauf ich raus will: wie lange wohnt Deine Mutter denn schon in dem sozialen Umfeld?!



    Gruss

  • Hallo und erstmal danke für die schnelle Antwort.


    Sie wohnt da schon seit 1982 und hatte den Mietvertrag 2003 von meiner Oma übernommen(!). Bei ihr in dem alten Mietvertrag ist noch das Gas inklusive. - Sie hat auch ein Wohnrecht auf 10 Jahre oder so (Das kann ich jetzt aber nicht auf eine konkrete Jahreszahl benennen.) Das sind unter anderem Gründe warum sie nicht umziehen sollte. (Meiner und ihrer Meinung nach. Die Bekannten und Freunde in dem 8-Familienhaus kommen dann noch dazu - interessiert ja aber kein Amt.)


    Also im Endeffekt will ich ja auch meinen Erstwohnsitz da lassen und meinen Zweitwohnsitz bei meinem Freund. Ich behalte zu Hause ja sogar mein Zimmer, so dass das ja durchaus gerechtfertigt ist.
    Ich hätte nur halt gerne etwas konkretes in der Hand, sodass meine Mutter auf der sicheren Seite ist, denn die Beamten da sind ja auch nur Menschen.


    PS.:
    Im SGB III § 3 stehen nur die "Leistungen der Arbeitsförderung". Meintest du da eventuell eine andere Passage?

  • Ich habe den § jetzt nicht im Kopf aber es geht darum das niemand aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden soll weil die Wohnung als nicht angemessen angesene wird, hier muss dann von Fall zu Fall eine Entscheidung getrffen werden man ist also aus der verpauschualisierten " Wohnung ist nicht angemessen" Begründung raus!


    Such bitte selber mal danach, bin schon den ganzen Vormittag dran!

  • Naja, aber es ist doch jetzt so, dass einer Einzelperson nur 45qm zustehen.
    Und die Frau beim Amt meinte wie gesagt, sobald ich ausziehe, muss meine Mutter in eine angemessenere kleinere Wohnung umziehen, selbst wenn ich weiterhin Miete zahle.


    Meine Mutter erkundigt sich auch noch an anderen Stellen. Und ich suche auch weiter nach etwas handfestem. Aber selbst im
    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    und
    SGB XII § 29 Unterkunft und Heizung


    wird immernur vage von "Angemessenheit" geredet.


    Ich werde wohl im Endeffekt sowieso keine Wahl haben, als es darauf ankommen zu lassen. Ich würde dann den Erstwohnsitz bei meiner Mutter behalten und den Zweitwohnsitz bei meinem Freund anmelden. Bei meiner Mutter habe ich noch mein Zimmer etc - sodass die ja sogar zur Kontrolle kommen könnten.


    Angst habe ich trotzdem. Ich möchte nicht schuld sein, dass meine Mutter aus der Wohnung fliegt.
    Also suche ich weiter nach einer konkreten, handfesten Aussage, die auch bei wechselnden Sachbearbeitern im Amt standhält.


    Weiß jemand mehr, kann er mir hier gerne Auskunft geben!


    Liebe Grüße
    Angelina

  • Hallo Angelina,


    soweit ich weiß, muss die ARGE deine Mutter, wenn du ganz ausziehen solltest, schriftlich mit Fristsetzung zur SEnkung der KdU auffordern (Frist mind. 3, meistens aber 6 Monate). Solange müssen sie die tatsächlichen Kosten weiter übernehmen. Sollte deine Mutter danach nicht umgezogen sein, muss die ARGE nur noch die deiner Mutter zustehenden KdU bezahlen. Wenn du aber weiterhin einen Teil zur Miete zugibst und ihr so mit den angemessenen KdU für eine Person die Wohnung bezahlen könnt, hat die ARGE keinen Grund, zu meckern.


    Außerdem kann die ARGE niemanden zum Umzug zwingen!!! Sie können nur nach Ablauf der Frist die Zahlungen senken!


    § dazu weiß ich leider nicht, aber ich hoffe, ich konnte dich trotzdem beruhigen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Also Angelina 80,


    manchmal frag ich mich mit was für Menschen ich zu tun habe, da gibt man Ratschläge wie man vorgehen soll und wo eventuell etwas dazu nachzulesen ist und dann gewinnt man den Eindruck, das man hier nur von jemanden von der ARGE beschäftigt wird.


    Ich will nicht schuld sein wenn meine Mutter ausziehen muss! Dann hätteste dafür sorgen müssen das es kein HARTZ IV gibt!
    Ebenso könnte ich antworten, dann musste eben nicht zum Freund ziehen! Das trifft dann naämlich auch den Nagel auf den Kopf!


    Also wenn es die ARGE dann nicht schuld sein kann. wird es den Verursacher treffen!


    Wenn ich an meine erste Beziehung zurück denke hat sie auch immer bei den Eltern im Haus Ihr eigenes Zimmer gehabt und trotzdem bei mir gelebt.


    Und Herne und Dortmund ist ja nun wirklich keine Entfernung, das ist nicht weiter auseinander wie die Gemeinde in der meine Freundin damals gelebt hat und dort wo ich gewohnt habe!


    Manche Menschen machen sich die Probleme!