Wohngemeinschaft Vater/Sohn

  • Hallo liebe Forumsleser,


    ich (55) arbeitslos, beziehe zur Zeit Hartz IV, und beabsichtige in 2 Monaten mit meinem Sohn (28), verdient ca.800 € netto pro Monat, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen und die Miete zu teilen.
    Wird diese Wohngemeinschaft per se als sog. Einstandsgemeinschaft gewertet??
    Eine Bedarfsgemeinschaft würden wir nicht bilden, da er älter als 25 Jahre ist.


    Würde sein Einkommen denn trotzdem "angerechnet" werden?


    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir dabei weiterhelfen könntet.

  • Die ARGE wird versuchen, euch als BG einzustufen. Ihr müsst schriftlich fixieren, dass ihr weder ein gemeinsames Konto noch gegenseitige Kontovollmachten habt und nicht füreinander einstehen werdet. Solltet ihr dennoch als BG eingestuft werden, Widerspruch einlegen.


    In einer HG muss dein Sohn nur die Hälfte der Miete übernehmen, aber sein Einkommen darf bei dir nicht angerechnet werden.


    Ich hoffe, ich konnte dir fürs Erste weiterhelfen.


    Liebe Grüße,
    Jana