Rückforderung von Harz VI bei Arbeitsbeginn?

  • Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:


    Seit 1. Jan. habe ich eine neue Arbeit. Jetzt will die ARGE, das Geld für Januar wieder zurück, obwohl ich ja erst im Februar mein 1. Gehalt bekomme. Wie kann das sein? Ich hab ja nicht doppelt so viel Geld auf dem Konto. Das 1. Gehalt im Februar brauche ich ja für Miete und Lebensunterhalt etc. im Februar.......
    Ist das rechtens?
    Gibt es eine Möglichkeit dies zum umgehen, falls es rechtens ist. Sonst stehe ich ja im Februar wiede ohne Geld da.
    Ich dachte echt ich hör nicht recht..
    Begründung: Sonst habe ich ja für Januar doppelt Geld bezogen!
    LG
    winnie

  • Das Problem hierbei ist das Gehalt Rückwirkend und ALG II Geld im Vorraus gezahlt wird. Das Geld von der Arge haste für Januar im vorraus gezahlt bekommen und dein Gehalt rückwirkend im Februar. Also ist das schon rechtens. Du hättest als du wusstest das du wieder zu arbeiten beginnst einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen müssen. Ich kann dir nur raten zu versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wünsch dir viel Erfolg.


    Liebe Grüße


    Jea

  • Hallo Winnie!


    Ist aber so richtig! Denn ALG II wird als Vorausleistung erbracht und für die Überbrückung dieses Monats stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung:


    1. Lt. ARGE kann man den neuen Arbeitgeber ja gleich mal um eine Vorschussleistung bitten, kommt super gut und ist darüber hinaus ja auch in den Medien bewusst breit getreten worden damit die Unternehmerschaft gleich weis wie die Bürokraten so drauf sind. Nee im Ernst das ist ne ganz linke Nr. die Betroffenen so auflaufen zu lassen, wenn das einer mit mir machen würde hätte er eine hängen den Verarschen kann ich mich selber!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    2. Nachdem einige auf den ARGE'n aber wohl auch das kappiert haben das es immer noch einen gewissen Stil gibt wie man mit Menschen umgehen sollte, wird der eine oder andere der zuvor schon von einer möglichen Arbeitsaufnahme beim Fallmanager vorgesprochen hat auch erwähnt das es so etwas wie eine Eingliederungsbeihilfe / zuschuss gibt! Aber wie gesagt machen nur die Fallmanager die in Ordnung sind, die Radfahrer und Grosskotze unter denen lassen die Leute schön ins offene Messer laufen!
    Im Grunde erhältst Du Deine HARTZ IV Kohle und evtl. sogar noch nen Fahrkostenzuschuss oder wenns ganz toll läuft auch noch ne Verpflegungsmehraufwandspauschale. Das Ganze ist nur notwendig weil ansonsten eine Überzahlung statt findet durch die Vorauszahlung und den Arbeitslohn den Du rückwirkend für den gleichen Zeitraum erzielst. Und da dann die Bezugsberechtigung für ALG II nicht mehr gegeben ist, haste zuviel gekriegt und das wollen die zurück!


    Logischer Vorgang aber wie Bürokraten nun mal sind : um die Ecke gedacht und total unpraktisch in der Umsetzung, aber die sichern so Ihrem Arbeitsplatz - nach dem Prinzip: Wer schreibt, der bleibt!


    Gruss

  • Es ist so, daß ich mich ja dort schon im August beworben habe, die mich jetzt nachdem mein Vorgänger wieder abgesprungen ist von heute auf morgen eingestellt haben. Sprich am 22.12.
    Ich habe sofort der Arge Bescheid gegeben, dass ich eine Arbeit zum 1.1. habe.
    Jetzt waren die Feiertage dazwischen,......


    Jetzt werde ich Überbrückungsanträge stellen. Mal sehen.


    Die sind so link!


    Davon hat keiner was gesagt, dabei haben die soviel + erwirtschaftet!

  • Falsch winnie!


    Nicht die ARGE'n haben viel erwirtschaftet sondern der unfähige Haufen der Bundesagentur für Arbeit, aber das sind zwei Paar Schuhe.


    Kurzer Hinweis, denke das die keine Forderung für die Zeit ab dem 23.12.-31.12. stellen werden aber das könnte ja auch noch passieren, dann lege dagegen in jedem Fall Widerspruch ein wegen der dann Dir neicht gegebenene Möglichkeit dort vorzusprechen und die entsprechenden Info's einzuholen!


    Spart Dir ein paar Cent und macht Papier, viel Papier wenn Du bis vor das Sozialgericht damit ziehst und dann haben die Ihre Daseinsberechtigung und viele andere Ihre Ruhe denn wenn die auf den ARGE'n nix zu tun haben saufen die nicht nur Kaffee und schlagen sich die Hucke mit Kuchen voll, nein sie labern dann auch untereinander und jeder Veruscht dann seinen Spezis eine rein zu drücken, also sorg für Beschäftigung dieser im Grunde überflüssigen Zeitgenossen!



    Gruss

  • Eingliederungsbeihilfe
    Um den beruflichen Wiedereinstieg für Frauen zu erleichtern, können Arbeitgeber/innen vom
    Arbeitsmarktservice (AMS) einen Zuschuss zu den Personalkosten in Form der
    Eingliederungsbeihilfe Come Back beantragen. Von der Förderung ausgenommen sind das
    Arbeitsmarktservice selbst, politische Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.
    Anspruchsvoraussetzungen
    Folgende Personen werden gefördert: Arbeitslose Frauen ab 45 Jahren und arbeitslose Männer ab
    50 Jahren Personen, die Anspruch auf vorzeitige Alterspension haben und Arbeitssuchende, die
    mindestens sechs Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25
    Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch
    Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. aufgrund von
    Betreuungspflichten), gewährt werden.
    Höhe und Dauer
    Der/die Arbeitgeber/in erhält maximal 66,7 % (bei Personen, die Anspruch auf vorzeitige
    Alterspension bei Arbeitslosigkeit haben, maximal 100 %) der Bemessungsgrundlage (laufendes
    Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten) vom Arbeitsmarktservice ausbezahlt. Während
    einer maximal dreimonatigen (bei Personen mit physischen, psychischen und geistigen
    Beeinträchtigungen maximal sechsmonatigen) Probephase kann die Beihilfe bis zu 100 % der Lohnund
    Lohnnebenkosten betragen. Die Beihilfe wird für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt,
    maximal jedoch für zwei Jahre, und das Arbeitsverhältnis muss mindestens für einen Monat aufrecht
    erhalten werden, andernfalls keine Beihilfe ausbezahlt wird.
    Antragstellung
    Die Förderung muss von dem/der Arbeitgeber/in bei der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice,
    bei der der/die Arbeitssuchende vorgemerkt ist, beantragt werden. Die Beihilfe kann nur gewährt
    werden, wenn sie zwischen Arbeitgeber/ in und zukünftiger/zukünftigem Arbeitnehmer/ in sowie
    AMS vor Beginn des Arbeitsverhältnisses in einem Beratungsgespräch vereinbart wurde. Regional
    unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich.