Aufs Land wegen der Kinder

  • Hallo, ich bin ganz neu hier,und hab eine dringende Frage an Euch.
    (Wird leider länger,muss ein bisschen was erklären)


    Ich bin 32 ,verheiratet,mein Mann 35 (165 Euro Job),ich hab zwei Kinder (8,4).Wohnort Hannover.
    Wir wohnen zur Zeit auf 96 qm für 450 Euro kalt plus 80 Nebenkosten.Heizung Gas bewilligt davon 83 Euro.


    Seit letztem Jahr Oktober versuchen wir nun die Tochter meines Mannes zu uns zu holen(Vernachlässigung).Den nächsten Gerichtstermin haben wir voraussichtlich Ende Februar und die Chancen das sie zu uns ziehen wird stehen wohl 50:50.
    DANN wären wir zu fünft,steht ja aber nun noch in der Schwebe.


    1. Frage: Wenn die Kleine NICHT zu uns ziehen darf,wird die Betreuung trotzdem weiter laufen wie bisher .dh. das sie JEDEN Nachmittag bei uns ist bis abends.Jedes zweite Wochenende von Freitag bis Dienstag und immer die halben Ferien.
    Geht sie dann in die Wohnraumberechnung der ARGE bei uns mit ein?Hat sie Anrecht auf ein Zimmer???


    Wir haben ein Wohnungsangebot bekommen.Ausserhalb.Landkreis Pattensen.Region Hannover.
    Ein altes,saniertes und neu wärmeisoliertes Bauernhaus.Knapp 200 qm für 510 Euro kalt und 190 Euro Nebenkosten incl Heizung!(genau aufgeteilt weiss ich die Summen momentan leider noch nicht).


    Wir alle sehnen uns nach dem Land und der Natur,raus aus der Stadt.Wir wären wieder näher an den Omas und Ur-Omas.Die Kinder könnten auf "meine" alte Schule gehen.


    Nun die Frage: Haben wir eine Chance das bewilligt zu bekommen???Wir wollen KEINE Kaution,keine Umzugskosten.
    Auch wenn das mit der Tochter noch so in der Schwebe steht?
    Was wenn sie ablehnen und man trotzdem hinzieht.Können sie den AUSZUG verlangen?Was würden sie in dem Fall zahlen???


    Es wäre toll wenn uns jemand helfen kann....


    Achso,ich habe vor mich sofort nach dem Umzug( ca Mai ), also Juni an einer ARGE Maßnahme zu beteiligen,Umschulung,damit ich wieder arbeiten kann.Mein Mann ebenso!Betruung ist gesichert für die Kinder!

  • Hallo,


    den Umzug kann euch keiner verbieten, nur werdet ihr nicht die kompletten Unterkunftskosten bekommen.
    Die Tochter zählt erst dann zur BG, wenn sie immer bei euch ist und bei euch gemeldei ist.
    Für das Land gelten andere Sätze für Unterkunft und Nebenkosten.Kannsr du bei der ARGE/JobCenter erfragen die für den neuen Wohnort zuständig ist.


    Kaution, Maklergebühren, Rennovierungskosten und Umzug muss von euch bezahlt werden, da Wohnung nicht angemessen.


    Gruß Klaus

  • Danke für die erste Antwort!!
    Ich finde überall unterschiedliche Angaben für die Mietgrenzen.


    Unsere Anwältin(Für die schwebenden Familiensache)sagte wir können bei der ARGE ruhig darauf pochen das das Kind zumindest insoweit schon mitgerechnet wird das für 5 Personen Grösse und Miete gerechnet wird,da sie JEDEN Tag bei uns ist....

  • Hallo Famsch
    Hallo Klaus,


    möchte da wegen dem Kind noch was anmerken:


    Punkt 1 ist das vermutlich beide Eltern über das Sorgerecht verfügen, steuerrechtlich bekäme ja jeder Elternteil somit 0,5 Kindanteil,
    Punkt 2 der Leistungsbeziehende Elternteil (ALGII) hat darüber hinaus die Möglichkeit der Beantragung des Mehrbedarfs max 30/100 vom Regelsatz wenn Umgangsregelung besteht (Achtung sollte der andere Elternteil bei dem sich das Kind grundsätzlich aufhält (Aufenthaltsbestimmungsregelung)vermögend sein und das Kind z.B. ein Sparbuch besitzen, nutzen die ARGE'n dies um bei einer zeitweiligen Zuführung in die Bedarfsgemeinschaft dieses mit anzurechnen , was dazu führen kann das man plötzlich weniger Leistungen bekäme!
    Punkt 3 laut meiner hiesigen ARGE soll es sowas wie eine zeitweilig Zuführung von Scheidungskindern in die Bedarfsgemeinschaft geben, was dann natürlich auch als Kriterium für eine größere Wohnfläche steht


    Gruss

  • Da frage ich mich wo kommt der Optimismus her, das die Tochter bald in eurer BG sein könnte?

    Ich denke die Gerichte springen mit dem Sorgerecht nicht mal nach hier und dann mal nach da, schon wegen des zu berücksichtigenden Kindeswohles!

  • Da frage ich mich wo kommt der Optimismus her, das die Tochter bald in eurer BG sein könnte?

    Ich denke die Gerichte springen mit dem Sorgerecht nicht mal nach hier und dann mal nach da, schon wegen des zu berücksichtigenden Kindeswohles!


    Das wissen wir,aber so wie der Zustand st war nur eine Übergangslösung,die Vorfälle häufen sich aber weiterhin.Das stand schon letztes Mal fest das das Mädchen dann dort raus kommt!