Monatskarte beantragen

  • Hallo zusammen ich beziehe ALG 2 und meine Frau bezieht einkommen.
    Kann ich für meine Frau eine monatskarte beantragen da sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf Arbeit fahren muss?


    Und wie hoch ist der Grundfreibetrag von einen Einkommen 880 Brutto & 709,50 Netto !!!!


    Brauche dringend eine antwort !!!!

  • Hallo,


    soweit ich weiß, kannst du für deine Frau kein Sozialticket beantragen (ich denke, das meintest du?), d. h. sie muss sich eine normale Monatskarte kaufen.


    Ihr Freibetrag beträgt:


    100 Euro
    + 20 % von 700 Euro = 140 Euro
    + 10 % von 80 Euro = 8 Euro


    macht zusammen 248 Euro.


    Wenn sie 709,50 netto bekommt, werden davon die 248 Euro abgezogen und der Rest wird mit eurem Hartz IV-Anspruch verrechnet.


    Also: 709,50 - 248,00 = 461,50


    Euer Anspruch beträgt 2 x 316 Euro Regelleistung + eventuelle Regelsätze für eure Kinder + die Kosten der Unterkunft. Von diesem Anspruch werden die 461,50 abgezogen und der Rest wird euch von der ARGE gezahlt.


    Sollten die Fahrtkosten, Versicherungen und Riesterrentenbeiträge deiner Frau den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen, kann sie den höheren Betrag als Freibetrag geltend machen.


    Ich hoffe, diese Erklärung hilft euch weiter.


    Liebe Grüße,
    Jana